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Sind die eigenen Kinder bei den Eltern mitversichert?

Familienmitglieder sind grundsätzlich beitragsfrei in der Rechtsschutzversicherung mitversichert. Eine Ausnahme bieten lediglich die sog. Single-Tarife. Wurden in der Verkehrsrechtsschutz-Versicherung Kraftfahrzeuge der Kinder auf den Namen der Eltern angemeldet, gilt dieser Verkehrsrechtsschutz über die Eltern auch dann noch fort, wenn die Kinder bereits über eine eigene Rechtsschutzversicherung verfügen. Kinder sind so lange mitversichert, bis sie eine „... auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben" und hierfür ein entsprechendes leistungsbezogenes Entgelt erhalten.

© Copyright bei Rechtsschutzversicherung.org | 11.09.2011 | Rubrik: FAQ - Fragen und Antworten zur Rechtsschutzversicherung

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