Wann ist eine Rechtsschutzversicherung zur Leistung frei?
Rechtsschutzversicherungen treten generell nicht bei allen Streitigkeiten ein. Gesonderte Versicherungsbedingungen sorgen bspw. dafür, dass es zu vertragsspezifischen Leistungsausschlüssen kommt. Grundsätzlich nicht versicherbar sind Streitigkeiten aus einer Gebäudefinanzierung, Streitigkeiten zur Abwehr von Schadenersatzansprüchen, Streitigkeiten, die ihren ursprünglichen Zusammenhang mit feindseligen Handlungen finden (innere Unruhen, Streik, Aussperrung etc.). Keine Leistungen erhalten Versicherungsnehmer auch bei Spiel- und Wettverträgen sowie bei Spekulationsverlusten. Nicht versicherbar sind Streitigkeiten, die auf Grund einer steuerlichen Bewertung von eigenen Grundstücken oder Gebäuden entstehen. Und: Kein Geld gibt es für Streitigkeiten, die das Familien- und Erbrecht betreffen (soweit die Interessenwahrnehmung über eine Beratung hinausgeht).
© Copyright bei Rechtsschutzversicherung.org | 03.09.2011 | Rubrik: FAQ - Fragen und Antworten zur Rechtsschutzversicherung
