Wann kann eine Rechtsschutzversicherung gekündigt werden?
Im Falle einer Beitragserhöhung hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, mit sofortiger Wirkung das Vertragsverhältnis aufzulösen. Der früheste Zeitpunkt ist jedoch der, an dem die Erhöhung entsprechend in Kraft tritt. In allen anderen Fällen muss die Kündigung spätestens 3 Monate vor dem Ablaufdatum bei der Versicherungsgesellschaft eingegangen sein.
© Copyright bei Rechtsschutzversicherung.org | 15.09.2011 | Rubrik: FAQ - Fragen und Antworten zur Rechtsschutzversicherung
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