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Wann leistet eine Rechtsschutzversicherung im Ausland?

Der Rechtsschutz gilt in Europa und in den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres. Nur dort, wo im Streitfall ohnehin ausschließlich deutsches Recht anzuwenden ist, ist der Versicherungsschutz auf die Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Wird der Versicherte vor ein Gericht im Ausland geladen, erstattet die Versicherungsgesellschaft die anfallenden Reisekosten. Bei Strafverfahren im Ausland streckt sie darüber hinaus auch Haftkautionen bis zu 25.000 Euro als Darlehen vor.

© Copyright bei Rechtsschutzversicherung.org | 25.09.2011 | Rubrik: FAQ - Fragen und Antworten zur Rechtsschutzversicherung

Was ist bei der Kostenübernahme zu beachten?

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