Wann sollte eine Schadensanzeige erfolgen?
Versicherte können sich direkt an einen Anwalt wenden, der sich um die erforderliche Deckungszusage kümmert. Nach der Beratung müssen der Versicherte bzw. der Anwalt jedoch die Versicherung über sämtliche Umstände des Versicherungsfalles informieren. Die Gesellschaft muss nämlich vorab prüfen können, ob im vorliegenden Fall eine beabsichtigte Klage oder ein Rechtsmittel notwendig ist.
© Copyright bei Rechtsschutzversicherung.org | 19.09.2011 | Rubrik: FAQ - Fragen und Antworten zur Rechtsschutzversicherung
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FAQ - Fragen und Antworten zur Rechtsschutzversicherung
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