Was ist bei der Kostenübernahme zu beachten?
Strecken Sie Rechnungen nicht selbst vor, sondern leiten Sie diese am besten sofort an den Versicherer weiter. Kommt es im Rechtsschutzfall zum Prozess, übernimmt die Versicherung die Gerichtskosten sowie die Kosten für den eigenen Anwalt, den Gerichtsvollzieher, Gutachter, Zeugen sowie beim Strafprozess die Auslagen des gegnerischen Nebenklägers. Bei Straf- und Bußgeldsachen oder Prozessen nach Kauf oder Reparatur eines versicherten Autos erstattet sie die Kosten eines Sachverständigen. Findet der Prozess im Inland, aber mehr als 100 Kilometer vom Wohnort entfernt, zahlt sie die Kosten für einen Korrespondenzanwalt vor Ort. Die Kostenübernahme für jeden Rechtsstreit ist generell auf die Versicherungssumme begrenzt.
© Copyright bei Rechtsschutzversicherung.org | 23.09.2011 | Rubrik: FAQ - Fragen und Antworten zur Rechtsschutzversicherung
Informationen
FAQ - Fragen und Antworten zur Rechtsschutzversicherung
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