Was ist bei einem Wagniswegfall zu tun?
Fällt ein Risiko weg, ist dieses auch nicht mehr versichert (bspw. Verkauf oder Abmeldung eines Kfz in der Verkehrsrechtsschutzversicherung). Der Versicherungsnehmer hat die Gesellschaft hierüber zu informieren, die Kündigung muss dann innerhalb der Monatsfrist (d.h. nach Erhalt der Mitteilung) ausgesprochen werden. Diese Möglichkeit haben Versicherungsnehmer auch nach dem Eintritt eines Schadensfalles.
© Copyright bei Rechtsschutzversicherung.org | 13.09.2011 | Rubrik: FAQ - Fragen und Antworten zur Rechtsschutzversicherung
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FAQ - Fragen und Antworten zur Rechtsschutzversicherung
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