Was versteht man unter einer Deckungszusage?
Oftmals lehnen Versicherer den Rechtsschutz nur aus dem Grund ab, weil angeblich keine Notwendigkeit besteht. Leistungen werden auch deshalb verweigert, weil angeblich eine Klage eh keine Aussicht auf Erfolg hat. Oder aber erfolgt nur deshalb keine Deckung in der Rechtsschutz, weil Personen einer Wohngemeinschaft wie Partnerschaften behandelt werden, so dass nicht gegeneinander geklagt werden kann. Lehnt die Rechtsschutz ab, kann ein Anwalt weiterhelfen. Grundsätzlich sollte deshalb zuerst ein Anwalt aufgesucht werden, der höchstpersönlich die Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung einholt. Denn bejaht der Anwalt die Erfolgsaussichten, ist der Versicherer verpflichtet, Deckungszusage zu geben. Rät der Anwalt hingegen ab, ist auch hier die Versicherung in der Pflicht, die hierfür anfallenden Beratungskosten zu tragen. Deshalb: Deckungszusage niemals selber, sondern immer durch einen Anwalt klären lassen!
© Copyright bei Rechtsschutzversicherung.org | 17.09.2011 | Rubrik: FAQ - Fragen und Antworten zur Rechtsschutzversicherung
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FAQ - Fragen und Antworten zur Rechtsschutzversicherung
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