Abschlüsse unter Beachtung aller Alternativen
Immer wieder wird die Frage gestellt: Ist der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung überhaupt sinnvoll? Sinnvoll ist eine solche in jedem Fall für Vermieter, für Vielfahrer (Verkehrsrechtsschutz) sowie bei drohenden oder akuten Problemen am Arbeitsplatz. Allerdings ist der Arbeitsrechtsschutz (mit Einschränkungen) häufig auch in Gewerkschaftsbeiträgen enthalten. Handelt es sich um Mietstreitigkeiten, ist man auch bei Mietvereinen gut aufgehoben. Auch Behörden müssen im Rahmen ihrer Zuständigkeit Rat suchenden Bürgern Auskünfte geben und dafür sorgen, dass sie die richtigen Anträge stellen und die Formulare richtig ausfüllen können. Gewerkschaften beraten ihre Mitglieder in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen. Vereine für Mieter und Haus- und Grundbesitzer helfen ebenfalls bei Streitigkeiten weiter. Mitglieder eines örtlichen Mietervereins haben in der Regel mit ihrem Mitgliedsbeitrag auch Rechtsschutz bezahlt.
Wer wenig verdient, kann auch die Möglichkeit von staatlichen Darlehen wie Prozesskosten- und die Beratungskostenbeihilfe nutzen. Prozesskostenhilfe wird in Zivilprozessen, aber auch bei Streitigkeiten vor dem Arbeits- oder Sozialgericht gewährt. Der Antragsteller muss allerdings bedürftig sein. Hierbei prüft das Gericht, wie hoch das monatliche Nettoeinkommen sowie die Zahl derjenigen Personen ist, für die Unterhalt zu zahlen ist. Nur bei sehr geringem Einkommen muss man die Hilfe nicht zurückzahlen. Beratungshilfe umfasst dagegen nur den außergerichtlichen Rechtsschutz im Zivilrecht (etwa bei Kauf- und Mietverträgen). In den neuen Bundesländern gibt es sie auch im Arbeits- und Sozialrecht.
Streitigkeiten mit Versicherungen können auch geschlichtet werden. Hierbei hilft ein sog. Ombudsmann. Beim Ombudsmann für Versicherungen handelt es sich um eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Bei Meinungsverschiedenheiten mit dem Versicherungsunternehmen überprüft ein Jurist neutral, schnell und unbürokratisch die Entscheidung der Versicherer. Infos unter Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin, Tel. 0 18 04 - 22 44 24. Daher der Tipp: Überprüfen Sie, ob Sie nicht auch anders Hilfe und Beratung erhalten können.
© Copyright bei Rechtsschutzversicherung.org | 05.05.2011 | Rubrik: Ratgeber
Achten Sie auf den Einschluss eines Rechtsschutzes für Opfer von Gewaltstraftaten
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