Achten Sie auf den Einschluss eines Rechtsschutzes für Opfer von Gewaltstraftaten
Wer sich diesen Einschluss in seiner Versicherung sichert, hat als Opfer von Gewaltstraftaten die Möglichkeit, seine Rechte entsprechend in einem strafrechtlichen Verfahren gegen die Täter durchzusetzen, und zwar als Nebenkläger. Dies ist gerade in heutiger Zeit so wichtig, da jeder Opfer einer Gewaltstraftat werden kann, sei es bei einer Schlägerei im Fußballstadion oder in der U-Bahn. Gleiches gilt für sexuelle Übergriffe am Arbeitsplatz, auch hier finden immer mehr Belästigungen und Nötigungen statt. Da auch alle mitversicherten Personen den Rechtsschutz genießen, besteht der Opferrechtsschutz auch für den Fall, dass das Kind sexuell missbraucht wird. Für diesen Fall haben die Eltern dann die Möglichkeit, als Nebenkläger gegen die Täter aufzutreten. Als Nebenkläger haben die Eltern und das Kind dann die Möglichkeit, ihre eigenen Verfahrensrechte wahrzunehmen. Die Kosten, die für den Nebenklägervertreter anfallen, übernimmt die Rechtsschutzversicherung.
Versichert ist dabei auch die Tätigkeit des Anwalts als Verletzten- oder Zeugenbeistand (sog. Täter-Opfer-Ausgleich). Dies gilt umso mehr, wenn die versicherte Person durch die vorsätzlich und rechtswidrig begangene Tat verletzt wurde und dadurch dauerhafte Körperschäden erlitten hat. Ausnahme: Es besteht bereits Kostenschutz nach dem Sozialgerichts-Rechtsschutz. Achten Sie daher darauf, dass Sie die jeweilige Leistungsart mitversichern, denn erst aus der richtigen Kombination ergibt sich auch der entsprechende Leistungsumfang. Fragen Sie hierzu Ihren Berater.
© Copyright bei Rechtsschutzversicherung.org | 03.05.2011 | Rubrik: Ratgeber
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