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Arbeits- und Berufsrechtsschutz für Nicht-Selbständige

  • Arbeitsrechtsschutz: Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen sowie aus öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnissen wegen dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche. Versichert sind bspw. Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht, dienst- und versorgungsrechtliche Ansprüche sowie Abfindungen oder Besoldungen.

Die momentan anherrschende Finanz- und Wirtschaftskrise führt zunehmend zu einem sprunghaften Anstieg von juristischen Auseinandersetzungen zwischen Beschäftigten und Unternehmen. Dabei stehen nicht nur Beratungen wegen falscher oder schlechter Zeugnisse auf dem Streitplan, sondern aktuell Aufhebungsvereinbarungen, Kurzarbeit sowie betriebsbedingte Kündigungen. Arbeitnehmer nehmen ihre Rechte nicht nur direkter und aktiver wahr, die Auseinandersetzungen um den Arbeitsplatz werden auch intensiver geführt und landen letztlich immer häufiger vor Gericht.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer wehrt sich gegen die Kündigung des Arbeitgebers. Aufgrund rück-gängiger Aufträge kündigt ein Arbeitgeber einem im Außendienst tätigen Versicherungsnehmer (monatliches Gehalt € 3.200) das bisherige Arbeitsverhältnis. Er bietet ihm allerdings gleichzeitig die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen im Innendienst an. Der Versicherungsnehmer nimmt das Angebot fristgerecht unter Vorbehalt an und erhebt Kündi-gungsschutzklage. In einem Vergleich einigen sich die Parteien auf nur geringfügig geänderte Arbeitsbedingungen. Die Rechtsschutzversicherung trägt die Anwaltskosten.

Schutz erhält neben dem Versicherungsnehmer auch der Lebenspartner, die minderjährigen Kinder sowie Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder. Versichern können sich auch Personen, die in einem Ein-Personen-Haushalt leben (sog. Singles). Die Wartezeit für Schadenfälle ist begrenzt auf 3 Monate.

© Copyright bei Rechtsschutzversicherung.org | 11.05.2011 | Rubrik: Ratgeber

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