Beratungs- oder Meditations-Rechtsschutz im Familien-/Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
Versicherungsnehmer erhalten hierbei Rat oder Auskunft durch einen in Deutschland zugelassenen versierten Anwalt (bspw. Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Erbrecht, Notar etc.). Die Rechtsgebiete umfassen dabei alle Angelegenheiten bezüglich des Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechts. Informationen sind insbesondere wichtig nach geänderten Rechtslagen, wie dies in letzter Zeit bei Nachlassstreitigkeiten öfters der Fall war. Rat ist insbesondere dann gefragt, wenn es um Testamentsanfechtungen bzw. die Annahme oder die Ausschlagung einer Erbschaft geht. Gleiches gilt bei Unterhaltsauseinandersetzungen oder Sorgerechtsregelungen während des Getrenntlebens im Rahmen des Familienrechts.
Viele Versicherer bestehen hier jedoch auf Leistungsfreiheit, wenn Rechtsanwalt oder Notar über die reine Beratung hinaus tätig werden. Beispielsweise durch ein entsprechendes Schreiben an die Gegenseite. Versicherungsnehmer sollten in ihrem Antrag darauf achten, dass diese Einschränkung durch eine spezielle Leistungserweiterung ausgeschlossen wird. Einige Versicherer übernehmen für diesen Fall die gesetzliche Vergütung bis zu einer halben Gebühr zuzüglich Mehrwertsteuer. Da das Erb- und Familienrecht sehr umfangreich ist, ist es stets empfehlenswert, sich vor weiteren rechtlichen Schritten Rat bei einem Rechtsanwalt oder bei seiner Rechtsschutzversicherung zu holen. Entsprechend groß ist auch das Angebot an Policen, weshalb sich Interessenten vor Abschluss ausreichend informieren und die Angebote der Versicherungsgesellschaften zusammen mit einem versierten Berater vergleichen sollten.
Meditation als außergerichtliche Lösung
Statistiken zeigen, dass sowohl die Prozess- als auch die Klagebereitschaft ständig steigt. Entsprechend passen sich hier auch die Kosten der Gerichte und Anwälte an. Dennoch fragen sich auch viele, die sich im Recht wähnen, ob es auch nicht für eine außergerichtliche Lösung reicht. Bestes Beispiel sind die ständigen Nachbarstreitigkeiten, die unter Umständen sehr teuer werden können. Aber auch in Fällen, was das Unterhaltsrecht anbelangt, lassen sich immer weniger Bundesbürger Nachteile gefallen. Wer sich als Privatperson allerdings mit den Gesetzen nicht auskennt, kann im Streitfall nicht nur auf die Hilfe eines Rechtsanwalts, sondern auch auf die eines Mediators zurückgreifen.
Mediation ist ein spezielles Vermittlungsverfahren mit dem Versuch einer außergerichtlichen Konfliktlösung. Hier versuchen die von einem Rechtsstreit betroffenen Parteien, mit Hilfe eines Dritten - dem Mediator - zu einer einvernehmlichen Regelung zu kommen. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn entsprechend die beiderseitigen Interessen und Bedürfnisse berücksichtigt werden. Der Mediator selbst versucht dabei, eine verbindliche und zukunftsweisende Übereinkunft für beide Streitparteien zu erreichen. Dabei handelt es sich bei den Mediatoren nicht unbedingt um Rechtsanwälte, sondern vielmehr um unabhängige und unparteiische Vermittler, die in besonderer Weise für diese Aufgabe geschult werden. Sie verstehen sich nämlich nicht nur als Moderator von Verhandlungen, sie sind auch entsprechend in der Konfliktbewältigung geschult. Letzteres ist gerade deshalb so wichtig, weil viele streitende Parteien auch zukünftig miteinander zu tun haben, bspw. im Falle von Nachbarschafts-, Erbrechts- oder Unterhaltsstreitigkeiten.
Wann ist eine Mediation sinnvoll?
Da die Einleitung eines Mediationsverfahrens immer dann sinnvoll erscheint, wenn es um Parteien geht, die auch im zukünftigen Leben miteinander zu tun haben, unterstützen auch viele Rechtsschutzversicherer ihre Kunden, wenn diese anstelle eines Gerichtsverfahrens einen versierten Mediator wählen. Gleichfalls ist es wichtig für Versicherungsnehmer, vor einem Mediationsverfahren beim Versicherer nachzufragen, ob die Kosten hierfür auch gedeckt sind. In der Regel handelt es sich um Kosten, die bei einem Gerichtsverfahren in erster Instanz entstanden wären. Einige Versicherungsgesellschaften tragen hier sogar die Kosten bis zur 2-fachen Höhe der anfallenden Gebühren eines erstinstanzlichen Gerichtsverfahrens - voraus gesetzt der Fall wird damit abschließend beendet.
Die Abrechnung durch einen Mediator erfolgt durch Honorar auf Stundenbasis (80 - 300 Euro), die klassische Rechtsberatung durch einen Anwalt wird durch das Rechtsanwalts-Vergütungs-Gesetz berechnet. Günstiger sind nur noch die Jugendämter, die bei Familienstreitigkeiten ihre Mediastion als kostenlose Dienstleistung anbieten. Fragen Sie hierzu Ihren Berater, der Ihnen gerne eine Liste aller Rechtsschutzversicherer zur Verfügung stellt, die auch die Kosten eines Mediationsverfahrens übernehmen.
© Copyright bei Rechtsschutzversicherung.org | 06.06.2011 | Rubrik: Ratgeber
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