Rechtsschutzversicherung.org

Das Portal zur Rechtsschutzversicherung

Beschränkungen und Leistungsausschlüsse

Welche Rechtsbereiche tatsächlich eingeschlossen sind, ist stets davon abhängig, welche Lebensbereiche (beruflicher Bereich, privater Bereich, Verkehrsbereich, Grundstückseigentümer, Vermieter und Mieter) vertraglicher Bestandteil wurden. Insgesamt sind die Rechtschutzanbieter prinzipiell frei in der Gestaltung ihrer Leistungspakete. Lediglich der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. hat sog. Musterbedingungen für die Rechtsschutzversicherungen veröffentlicht. So kann bspw. bei einigen Tarifen die maximale Versicherungssumme für jeden einzelnen Rechtsschutzfall begrenzt sein, während wiederum in anderen Tarifen keine allgemeine Höchstgrenze festgelegt ist. Zwar reichen vielfach die festgelegten Höchstgrenzen auch tatsächlich aus, dennoch sollte überlegt werden, ob nicht ein begrenzter Schutz von Vorteil ist. In den meisten Fällen ist für diesen höheren Schutz nur geringfügig höhere Prämien zu leisten. Wichtig: Alle Fälle, die sowohl inhaltlich als auch zeitlich in einem direkten Zusammenhang miteinander stehen, gelten grundsätzlich als eine Streitigkeit.

Gleichfalls sind alle vor dem Versicherungsabschluss eingetretene oder bereits vorhersehbare Streitigkeiten vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Kunden haben daher keine Möglichkeit, eine Rechtsschutzversicherung nur deshalb abzuschließen, um sich gegen einen konkreten Leistungsfall abzusichern. Weiter von den Rechtsschutzleistungen ausgenommen sind alle Streitigkeiten, die sich gegen die eigene Versicherung richten. Gleiches gilt bei Streitigkeiten von Mitversicherten untereinander. In allen anderen Fällen gilt: Sollte die Rechtsschutzversicherung einmal die Deckungszusage für eine Auseinandersetzung verweigern, hat der Versicherte jederzeit die Möglichkeit, die Entscheidung der Versicherung in einem Schiedsgutachterverfahren überprüfen zu lassen. Versicherungen lehnen nämlich immer wieder Leistungen ab, weil entweder keine ausreichende Chance besteht, das Verfahren zu gewinnen oder aber, weil die Kosten entsprechend im Vergleich zum angestrebten Ziel unverhältnismäßig hoch sind.

© Copyright bei Rechtsschutzversicherung.org | 13.04.2011 | Rubrik: Ratgeber

Was ist durch meine Rechtsschutzversicherung abgedeckt?

Nicht der Preis einer Rechtsschutzversicherung, sondern die Besonderheiten sind wichtig