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Daten-Rechtsschutz

Versicherungsnehmer haben mit der Daten-Rechtsschutzversicherung die Möglichkeit, sich gegen Datenmissbrauch zu schützen. Geschützt sind all diejenigen, die mit personenbezogenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu tun haben. Hierunter fallen bspw. all diejenigen Personen, die selbst Daten dieser Art verarbeiten bzw. verarbeiten lassen. In diesem Zusammenhang umfasst der Schutz die gesamte Abwehr von Ansprüchen, die gegen den Betroffenen geltend gemacht werden (bspw. Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder die Sperrung von personenbezogenen Daten). Für diese Fälle übernimmt der Datenrechtsschutz sämtliche Kosten des Versicherungsnehmers für dessen Verteidigung. Hierunter fallen bspw. alle Kosten für die Verteidigung in Ordnungswidrigkeits- und Strafrechtsverfahren in Bezug auf die §§ 43 und 44 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

Leistungen erhalten dabei sowohl natürliche als auch juristische Personen. Ebenfalls genießen Gesellschaften oder Personenvereinigungen des privaten Rechts (bspw. Vereine) vollen Versicherungsschutz. Mitversichert sind zudem all diejenigen Personen bzw. Abteilungen des Versicherungsnehmers, die mit dessen personenbezogenen Daten in Berührung kommen. Entsprechend kann dies auch auf die Datenschutzbeauftragten eines Unternehmens ausgeweitet werden.

Schutz gegen ungerechtfertigte Vorwürfe

Gerade Unternehmer sind auf Kundendaten angewiesen. Die meisten Betriebe versuchen in diesem Zusammenhang, so viel wie möglich über ihre Kundschaft zu wissen und müssen dies auch entsprechend abspeichern. Denn nur diejenigen Unternehmen, die auch ihre Kundschaft genauestens kennen, sind in der Lage, eine entsprechend langfristige Kundenbindung aufzubauen und diese auch für sich zu halten. Man muss also entsprechende Kriterien fixieren, damit der Kunde immer wieder bei demselben Unternehmen einkauft. Und man muss mehr über seinen Kunden wissen als der mögliche Mitbewerber. Nicht selten werden bei diesem Vorgehen mehr Daten gespeichert als dies erlaubt wäre. Werden dann zu viele sensible Daten erfasst als gesetzlich erlaubt, können schnell Ermittlungen gegen das Unternehmen angestrengt werden.

Schnell gelangen Unternehmen dann in den Vorwurf, dass neben den allgemein zugänglichen Daten auch personenbezogene Punkte gesammelt wurden, die nicht mehr allgemein zugänglich sind. Mit Hilfe des Datenrechtsschutzes sind dann insbesondere diejenigen Mitarbeiter des Unternehmens geschützt, die für diese Datenspeicherung verantwortlich waren. Kommt es allerdings zu einer rechtskräftigen Verurteilung (Straftat nach § 44 BDSG), dann erlischt automatisch der Versicherungsschutz.

© Copyright bei Rechtsschutzversicherung.org | 09.06.2011 | Rubrik: Ratgeber

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