Der Gültigkeit des Rechtsschutzes im Betreuungsverfahren
In jeder Rechtsschutzversicherung sollte auch das Betreuungsverfahren inbegriffen sein. Auch sollte das Produkt eine unbegrenzte Strafkaution enthalten. Der jeder Versicherung ist es auch ein Anliegen, die Klienten entsprechend vor Gefängnis oder Untersuchungshaft zu schützen. Aus diesem Grund übernimmt die Versicherung auch Kautionen, die im Falle eines Haftbefehls auferlegt werden, bis zu einer Höhe von 50.000 Euro. Chancenlos ist hingegen derjenige Versicherte, der versucht, Geldstrafen oder gar Bußgelder der Versicherung in Rechnung zu stellen. Geprüft werden sollte auch, ob die Rechtsschutzversicherung nur in Deutschland oder europa- bzw. weltweit Gültigkeit besitzt. Meist gelten Rechtsschutzversicherungen nicht nur im innerdeutschen Bereich, sondern erstrecken sich über ganz Europa und gewisse Länder am Mittelmeer in Afrika wie zum Beispiel Marokko.
Ein Einschluss ist deshalb relevant, falls im Ausland rechtliche Probleme oder gar Prozesse anfallen. Einige Versicherungsgesellschaften bieten in diesem Zusammenhang auch den weltweiten Schutz für ihre Versicherten an. Allerdings mit der Einschränkung, dass es sich dabei um einen Auslandsaufenthalt handeln muss, der den Zeitraum von sechs Wochen nicht überschreitet. Damit eine derartige Versicherung eingeschlossen ist, sollte bereits bei Vertragsabschluss das Augenmerk des Versicherten auf diesem Punkt liegen. Allerdings ist dabei zu beachten, dass im Ausland nicht derselbe Schutz gilt wie in Deutschland. Hier müssen Versicherte mit starken Einschränkungen rechnen. In den meisten Fällen werden deshalb auch nur die Kosten übernommen, die alleine durch den Rechtsbeistand verursacht werden. Zudem gilt im Ausland eine besondere Kostenabdeckung, d.h. die Versicherungssumme ist dort auf etwa 30.000 Euro begrenzt. Liegen die Kosten darüber, muss der Versicherte für diese Beträge selbst aufkommen.
© Copyright bei Rechtsschutzversicherung.org | 21.04.2011 | Rubrik: Ratgeber
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