Die Grundabdeckungen innerhalb des Bausteins Vereinsrechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz: Verteidigung in Verfahren wegen des Vorwurfs der Verletzung einer Vorschrift des Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrechts (gilt speziell bei fahrlässiger Körperverletzung/fahrlässiger Tötung).
- Schadenersatz-Rechtsschutz: Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen (z.B. nach § 823 BGB), auch wegen Gebäude- und sonstiger Schäden an Grund und Boden.
- Arbeitsgerichts-Rechtsschutz: Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des versicherten Vereins bzw. der versicherten Organisationen aus Arbeitsverhältnissen mit Mitarbeitern.
- Sozialgerichts-Rechtsschutz: Wahrnehmung rechtlicher Interessen des versicherten Vereins bzw. der versicherten Organisationen vor Sozialgerichten in der Bundesrepublik Deutschland (z.B. Streitigkeiten mit der Künstlersozialkasse)
Folgende Ausschnittsdeckungen sind in dem Baustein Vereinsrechtsschutz enthalten:
- Straf-Rechtsschutz für Betreuer (Kinder- und Jugendgruppenleiter): Verteidigung in Verfahren wegen des Vorwurfs der Verletzung einer Vorschrift des Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrechts (gilt speziell bei fahrlässiger Körperverletzung/fahrlässiger Tötung).
Die Ausschnittsdeckung erfolgt speziell für die kommunale Jugendarbeit in den Landkreisen, Städten, Märkten und Gemeinden.
Folgende Zusatzdeckungen sind - je nach Bedarf - in dem Baustein Vereinsrechtsschutz enthalten:
- Verkehrs- bzw. Fahrzeug- mit Fahrer- Rechtsschutz: Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Eigentümer, Besitzer, Fahrer oder Halter von Pkws, Kombis oder Bussen bis zu 9 Sitzplätzen, Lieferwagen bis 2 t und Lkws bis 4 t Nutzlast oder auch anderer Fahrzeuge (Spiel- und Infomobile etc.).
- Miet- bzw. Grundstücks-Rechtsschutz: Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen und aus dinglichen Rechten als Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Mieter, Pächter oder dinglich Nutzungsberechtigter eines im Versicherungsschein bezeichneten Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteiles (Räumlichkeiten/Säle).
© Copyright bei Rechtsschutzversicherung.org | 23.06.2011 | Rubrik: Ratgeber
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