Gebäude- / Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
- Rechtsschutz für eine selbst bewohnte Wohneinheit: Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Mieter oder Eigentümer einer vom Versicherungsnehmer bewohnten Miet- oder Eigentumswohnung oder eines von ihm bewohnten Einfamilienhauses. Beispiel: unge-rechtfertigte Mieterhöhungen, Modernisierungskosten, Nebenkostenabrechnungen, Kautions-rückgaben, Kündigungen (Räumungsklagen), nachbarrechtliche Streitigkeiten, behördliche Auseinandersetzungen.
Schutz in dieser Kategorie erhalten neben Mietern, Pächtern auch Eigentümer, Vermieter und Verpächter. Gleichfalls eingeschlossen in den Grundstücksrechtsschutz sind Erbbauberechtigte bzw. Inhaber eines Nießbrauchsrechts. Im Versicherungsschein müssen Angaben über Straße, Hausnummer des Objekts gemacht werden, ferner müssen Angaben aus dem Kataster (Flur- oder Flurstück-Nr.) gemacht werden. Unter die Leistungen fallen die Kosten für eine außergerichtliche sowie für eine gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen. Versichert sind Streitigkeiten aus allen dinglichen Rechten (Eigentum, Besitz, Erbbaurecht, Grundpfand-recht, Grunddienstbarkeit, Nießbrauch).
Nicht versicherbar sind alle steuerrechtlichen Auseinandersetzungen, die in Zusammenhang mit Erschließungs- oder Anliegerabgaben stehen sowie Gebäudereparaturverträge. Bei letzterem besteht allerdings Versicherungsschutz in der Kategorie Vertrags- und Sachenrecht. Gleichfalls ausgeschlossen von allen Leistungen sind Streitigkeiten über Grundstücks- und Gebäudebewertungsangelegenheiten sowie Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben des Versicherungsnehmers. Nicht versicherbar sind Enteignungen oder Wohngeldangelegenheiten (d.h. verwaltungsrechtliche Auseinandersetzungen).
© Copyright bei Rechtsschutzversicherung.org | 13.05.2011 | Rubrik: Ratgeber
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