Grenzbereiche der Versicherbarkeit
Sowohl die Risiko- als auch die Schadenssituation wird für Rechtsschutzversicherer zu einem immer größeren Problem. Dies ist gekennzeichnet durch das neue Schaden-Ursache-Phänomen „Krieg und Terror". Bisher lagen die Franen der Versicherbarkeitsgrenzen fast ausschließlich in den Bereichen Elementarschäden und Naturkatastrophen. Heute stellt sich die Fragen, wie derartige Unterbrechungs- und Ausfallschäden überhaupt gedeckt sind. Die Versicherbarkeitsfrage wird heute an zwei Punkten festgemacht: erstens dem Schadenausmaß, das durch ein solches Ereignis eintritt, und der Fähigkeit der professionellen weltweiten Assekuranz, das mögliche Schadenausmaß unter Versicherungsdeckung zu nehmen. Zweitens ist fraglich, ob der Versicherer für solche Risiken eine vernünftige Prämie kalkulieren kann. Somit muss die Frage geklärt werden, wie die Äquivalenz von Prämien und Schäden erreicht werden kann. Bezüglich der Katastrophe in den USA sind das Problem nicht die Primärschäden (Flugzeuge, Gebäude, Menschen), sondern die Folgeschäden.
Ein drittes Problemfeld betrifft die Risikodynamik, d.h. ständige und beschleunigte Entstehung neuer bzw. veränderter Risiken durch technischen Fortschritt, durch die Veränderung rechtlicher Rahmenbedingungen insbesondere im Haftungsrecht, durch die zunehmende wirtschaftliche Vernetzung auf globaler Ebene. Kunden fordern möglichst umfassende Deckungskonzepte, während Versicherer sich fragen, inwieweit neue bzw. veränderte Risikodimensionen versicherbar sind. Versicherbarkeit bzw. Unversicherbarkeit von Risiken beruhen auf Entscheidungen. Sie sind daher nicht allgemein gültig bestimmbar, sondern nur in Abhängigkeit von den Kriterien, die diese Entscheidungen bei rationalem Vorgehen typischer Wirtschaftssubjekte beeinflussen.
© Copyright bei Rechtsschutzversicherung.org | 07.07.2011 | Rubrik: Ratgeber
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