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Landwirtschafts-Rechtsschutz

Der Deckungsumfang der Landwirtschafts-Rechtsschutzversicherung umfasst als Versicherungsnehmer den Inhaber eines land- und forstwirtschaftlichen Unternehmens. Gleichzeitig ist der Versicherungsnehmer neben dem privaten Bereich auch bei der Ausübung der nichtselbständigen Tätigkeit als Landwirt versichert. In den Versicherungsschutz eingeschlossen sind neben dem Partner der Lebensgemeinschaft auch all diejenigen volljährigen Kinder, die weder in einer Lebensgemeinschaft leben noch das 25. Lebensjahr vollendet haben. Versicherungsschutz für alle volljährigen Kinder besteht so lange, bis erstmalig eine berufliche Tätigkeit ausgeübt wird, die auf Dauer angelegt ist und für die auch ein entsprechend leistungsgerechtes Arbeitsentgelt bezahlt wird. Musterbedingungen für eine klare Regelung innerhalb der Lebensgemeinschaften sowie über das Basiswissen über Rechtsschutzversicherungen erhalten Sie durch Ihren Berater.

Beispiele für den Schadenseintritt der Landwirtschafts-Rechtsschutzversicherung: Als Landwirt überqueren Sie mit einem Gespann eine Bundesstraße und verursachen hierbei einen schweren Verkehrsunfall. Schnell wird gegen Sie ein Ermittlungsverfahren durch die zuständige Staatsanwaltschaft wegen Körperverletzung eingeleitet. Der Tatvorwurf: Es kann nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass Sie beim Überqueren der Bundesstraße zu langsam gefahren sind. Schnell benötigen Sie einen entsprechenden Strafverteidiger, dessen Kosten aber durch den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt sind.

Auch dieser Fall kann immer wieder eintreten: Sie haben neben der Ackerbepflanzung auch noch Tierhaltung. Auf Grund einer Tierfutterlieferung, die sich im Nachhinein als schadhaft herausstellt, kommt es zu einer Erkrankung eines Großteiles des vorhandenen Viehbestandes. Auch der herbeigezogene Tierarzt kann die Schadhaftigkeit des Tierfutters bekräftigen. Obwohl das Tierfutter nachweislich verseucht war, weigert sich der Lieferant dennoch hartnäckig, die Verantwortung für den entstandenen Schaden zu übernehmen. Letztlich bleibt nur der Ausweg, Schadensersatzansprüche gegen den Tierfutter-Lieferanten geltend zu machen. Die Kosten des hiermit beauftragten Rechtsanwaltes übernimmt nunmehr die Landwirtschafts-Rechtsschutzversicherung.

Sinnvolle Kombination: Landwirtschafts- und Verkehrsrechtsschutz

Durch die sinnvolle Kombination Landwirtschafts- und Verkehrsrechtsschutz werden sämtliche Kosten des Strafverteidigers gedeckt. Versicherungsnehmer haben auf folgende Leistungsarten im Landwirtschaft- und Verkehrs-Rechtsschutz Anspruch:

  • Schadenersatz-Rechtschutz,
  • Arbeits-Rechtsschutz,
  • Rechtsschutz für Vertrags- und Sachenrecht,
  • Steuer-Rechtsschutz,
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz,
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz,
  • Straf-Rechtsschutz,
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz,
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht.

© Copyright bei Rechtsschutzversicherung.org | 11.06.2011 | Rubrik: Ratgeber

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