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Nicht versicherbare Risiken

Im Wesentlichen übernimmt eine Rechtsschutzversicherung im Versicherungsfall neben der Vergütung für einen Rechtsanwalt (freie Wahl durch den Versicherungsnehmer) auch die Gerichtskosten, die Kosten für Gerichtsvollzieher, die Kosten der vom Gericht benannten Zeugen oder Sachverständigen sowie die Kosten der Gegenseite im Falle eines Unterliegens. Handelt es sich um einen Auslandsprozess, übernimmt die Rechtsschutzversicherung hier auch die Anreisekosten zum ausländischen Gericht (allerdings gemessen nach der deutschen Gebührenordnung, wenn der Versicherte bspw. als Beschuldigter erscheinen muss). Die Kosten werden zudem unabhängig davon übernommen, ob der Versicherungsnehmer Beklagter oder Kläger ist oder ob er den Prozess gewinnt oder verliert (gilt auch bei einem Vergleich). Die Gebühren für eine anwaltliche Beratung werden selbst für den Fall übernommen, dass der Versicherungsnehmer sich mit dem Gegner ohne Prozess friedlich einigt.

Gleichfalls übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren. Diese sind in einigen Bundesländern insbesondere bei nachbarschaftlichen Streitigkeiten vorgeschrieben. Will der Versicherungsnehmer allerdings selber klagen, behält sich die Rechtsschutzversicherung vor, die Erfolgsaussichten entsprechend zu prüfen. Denn Kosten für eine aussichtslose Klage muss ein Rechtsschutzversicherer in keinem Falle übernehmen. Ebenfalls ausgeschlossen sind in vielen Tarifen all diejenigen Streitigkeiten, die sich vor Verwaltungsgerichten abspielen. Gleiches gilt für Auseinandersetzungen rund um den Kauf und Verkauf von Aktien oder Klagen gegen Bußgelder wegen Verkehrsverstößen. Komplett ausgeschlossen sind alle Leistungen für Rechtsstreitigkeiten, die entweder vorsätzlich oder gar rechtswidrig verursacht wurden.

Fragen Sie hierzu Ihren Versicherungsberater, Ihr Experte kann Sie über die Leistungseinschränkungen der einzelnen Anbieter umfassend informieren.

© Copyright bei Rechtsschutzversicherung.org | 27.06.2011 | Rubrik: Ratgeber

Ausschlüsse

Eine Rechtsschutzversicherung ist kein Freibrief zum Streiten