Nicht versicherbare Risiken
Im Wesentlichen übernimmt eine Rechtsschutzversicherung im Versicherungsfall neben der Vergütung für einen Rechtsanwalt (freie Wahl durch den Versicherungsnehmer) auch die Gerichtskosten, die Kosten für Gerichtsvollzieher, die Kosten der vom Gericht benannten Zeugen oder Sachverständigen sowie die Kosten der Gegenseite im Falle eines Unterliegens. Handelt es sich um einen Auslandsprozess, übernimmt die Rechtsschutzversicherung hier auch die Anreisekosten zum ausländischen Gericht (allerdings gemessen nach der deutschen Gebührenordnung, wenn der Versicherte bspw. als Beschuldigter erscheinen muss). Die Kosten werden zudem unabhängig davon übernommen, ob der Versicherungsnehmer Beklagter oder Kläger ist oder ob er den Prozess gewinnt oder verliert (gilt auch bei einem Vergleich). Die Gebühren für eine anwaltliche Beratung werden selbst für den Fall übernommen, dass der Versicherungsnehmer sich mit dem Gegner ohne Prozess friedlich einigt.
Gleichfalls übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren. Diese sind in einigen Bundesländern insbesondere bei nachbarschaftlichen Streitigkeiten vorgeschrieben. Will der Versicherungsnehmer allerdings selber klagen, behält sich die Rechtsschutzversicherung vor, die Erfolgsaussichten entsprechend zu prüfen. Denn Kosten für eine aussichtslose Klage muss ein Rechtsschutzversicherer in keinem Falle übernehmen. Ebenfalls ausgeschlossen sind in vielen Tarifen all diejenigen Streitigkeiten, die sich vor Verwaltungsgerichten abspielen. Gleiches gilt für Auseinandersetzungen rund um den Kauf und Verkauf von Aktien oder Klagen gegen Bußgelder wegen Verkehrsverstößen. Komplett ausgeschlossen sind alle Leistungen für Rechtsstreitigkeiten, die entweder vorsätzlich oder gar rechtswidrig verursacht wurden.
Fragen Sie hierzu Ihren Versicherungsberater, Ihr Experte kann Sie über die Leistungseinschränkungen der einzelnen Anbieter umfassend informieren.
© Copyright bei Rechtsschutzversicherung.org | 27.06.2011 | Rubrik: Ratgeber
Eine Rechtsschutzversicherung ist kein Freibrief zum Streiten
Informationen
Ratgeber
- Rechtsschutzversicherung - Grundabsicherung
- Warum ist eine Rechtsschutzversicherung wichtig?
- Welche Leistungen können Sie bei einer Rechtsschutz versichern?
- Umfang der Rechtsschutzversicherung
- Welche Tatbestände sind nicht durch meine Rechtsschutz-Versicherung abgedeckt?
- Beschränkungen und Leistungsausschlüsse
- Nicht der Preis einer Rechtsschutzversicherung, sondern die Besonderheiten sind wichtig
- Mindeststandards sollten nicht von den Allgemeinen Versicherungsbedingungen abweichen
- Worauf Sie bei einer Rechtsschutzversicherung unbedingt achten sollten?
- Der Gültigkeit des Rechtsschutzes im Betreuungsverfahren
- Die Leistung im Versicherungsfall hängt von der jeweiligen Definition ab
- Was Freiberufler und Unternehmer beachten sollten
- Worauf sollte beim gewerblichen Abschluss geachtet werden?
- Auf Leistungsausschlüsse achten!
- Sorgen Sie für ausreichenden Rechtsschutz im Betreuungsverfahren
- Achten Sie auf den Einschluss eines Rechtsschutzes für Opfer von Gewaltstraftaten
- Abschlüsse unter Beachtung aller Alternativen
- Rechtsschutzversicherung Leistungsarten
- Der Vorsorge Rechtsschutz sollte bei der Tarifauswahl nicht fehlen
- Arbeits- und Berufsrechtsschutz für Nicht-Selbständige
- Gebäude- / Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Rechtsschutz im Vertrags und Sachenrecht
- Sozialgerichts-Rechtsschutz
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
- Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
- Verwaltungs-Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz in Verkehrssachen
- Rechtsschutz für Opfer von Gewalttaten
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Rechtsschutz im Betreuungsverfahren
- Beratungs- oder Meditations-Rechtsschutz im Familien-/Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
- Daten-Rechtsschutz
- Landwirtschafts-Rechtsschutz
- Unterhalts-Rechtsschutz
- Antidiskriminierungs-Rechtsschutz
- Ehe-Rechtsschutz
- Gewerberaum-Rechtsschutz
- Vereins-Rechtsschutz
- Zur Überlegung steht die Kostenfrage
- Die Grundabdeckungen innerhalb des Bausteins Vereinsrechtsschutz
- Ausschlüsse
- Nicht versicherbare Risiken
- Eine Rechtsschutzversicherung ist kein Freibrief zum Streiten
- Das Baurisiko als ausgeschlossene Rechtsangelegenheit
- Wer sich für eine Rechtsschutz-Police entscheidet, hat die Wahl zwischen diversen Typen und Kombinationen
- Oftmals Leistungsausschlüsse bei gemeinsam genutzten Policen
- Grenzbereiche der Versicherbarkeit
- Wenn Versicherungsschutz ausgeschlossen ist, hilft der Staat
- Gründe für eine Rechtsschutzversicherung
- Welcher Rechtsschutz ist sinnvoll?
