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Rechtsschutz für Opfer von Gewalttaten

Der Rechtsschutz für Opfer von Straftaten stellt eine Leistungserweiterung dar, für den kein zusätzlicher Beitrag zu zahlen ist. Daher findet sich dieser Schutz auch nicht in den Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft wieder. Der Opfer-Rechtsschutz dient all denjenigen, die ihre Ansprüche als Nebenkläger bezüglich eines Täter-Opfer-Ausgleichs durchsetzen möchten. Beispiel: Ein Bürger versucht einen handfesten Streit zwischen zwei Personen zu schlichten. Plötzlich richten sich die Aggressionen gegen den Schlichter selbst, der daraufhin auch erheblich verletzt wird. Gleiches gilt übrigens auch für Personen, die versehentlich in das Visier von polizeilichen Einsatzkräften geraten und sich dabei Verletzungen zuziehen. Auch hier können die Geschädigten ihre Ansprüche gegen die Polizeibehörde geltend machen.

Da der Versicherungsschutz nicht nur für den Versicherungsnehmer, sondern auch für mitversicherte Personen gilt, ist auch das eigene Kind entsprechend geschützt, das bspw. durch den Nachbarn, durch einen Erzieher oder Lehrer sexuell missbraucht wurde. Gleiches gilt, wenn der Lebenspartner an seinem Arbeitsplatz sexuell genötigt oder belästigt wurde. Dieser Baustein hilft also all denjenigen, die ihre Ansprüche speziell als Opfer einer Gewalttat in einem Strafgerichtsprozess als Nebenkläger durchsetzen möchten. Versicherungsnehmer haben entsprechend Anspruch auf Leistungen, wenn sie bzw. ihre mitversicherten Angehörigen durch eine Straftat, die vorsätzlich erfolgte, körperlich verletzt wurden. Anspruchsberechtigt sind auch diejenigen, deren Leben bedroht wurde bzw. die ihrer persönlichen Freiheit beraubt wurden.

© Copyright bei Rechtsschutzversicherung.org | 30.05.2011 | Rubrik: Ratgeber

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