Sozialgerichts-Rechtsschutz
- Sozialgerichtsrechtsschutz: Streitigkeiten vor Sozialgerichten der Bundesrepublik Deutschland (Angelegenheiten der gesetzlichen Kranken-, Unfall-, Renten- oder Arbeitslo-senversicherung, der Arbeitsvermittlung, des Kindergeldes usw.). Beispiel: Nach einem Ar-beitsunfall muss für die Berufsunfallrente geklärt werden, ob und in welcher Höhe der Verletzte in seiner Erwerbsfähigkeit gemindert ist.
Rechtsschutz in Sozialangelegenheiten dient somit der Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten. Beispiele: Ein Arbeitnehmer erleidet einen schweren Arbeitsunfall, die Sozialversicherung aber erkennt keine Berufsunfähigkeit an. Für diesen Fall müssen aufwendige Gutachten und Gegengutachten erstellt werden. Oder aber ein Rentenantragsteller bemerkt bei seinem Antrag auf Altersrente, dass die Rentenanstalt keine Ersatzzeiten berücksichtigt hat. Versicherungsnehmer erhalten daher grundsätzlich Deckung für Streitigkeiten mit der Sozialversicherung (gesetzliche Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung) sowie bei Ärger mit dem Kindergeld, dem Mutterschutz, dem Kassenarztrecht, bei Konkursen oder bei der Arbeitsvermittlung.
Der Sozialgerichtsrechtsschutz gehört zum Bestandteil des Berufsrechtsschutzes und leistet bei Streitigkeiten, wenn es um die sozialgerichtliche Nachprüfung von Bußgeldbescheiden der Berufsgenossenschaften geht, sie tritt ein bei Streitigkeiten mit Bundes- oder Landesversicherungsanstalten (bspw. Rehabilitationsmaßnahmen), bei Streitigkeiten bezüglich der Berechnung des Arbeitslosengeldes/Schlechtwettergeld/Konkursausfallgeld und sie unterstützt den Versicherungsnehmer bei der Durchsetzung von Ansprüchen auf berufliche Fortbildung und Umschulung. In allen Fällen kann der Versicherungsnehmer entsprechend das Verfahren vor dem Sozialgericht überprüfen lassen.
© Copyright bei Rechtsschutzversicherung.org | 19.05.2011 | Rubrik: Ratgeber
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