Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
- Steuerrechtsschutz: Streitigkeiten aus dem deutschen Steuer- und Abgabenrecht vor Finanz- und Verwaltungsgerichten der Bundesrepublik Deutschland sowie Strafrechtsschutz für Steuerordnungswidrigkeiten nach dem deutschen Steuer- und Abgabenrecht. Beispiel: Das Finanzamt will die Kosten für einen Auslandslehrgang nicht als Werbungskosten anerkennen.
Steuerrechtsschutz tritt immer dann ein, wenn Versicherungsnehmer ihre rechtlichen Interessen in steuer- und abgabenrechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten geltend machen müssen. Betroffen sind insbesondere gerichtliche Auseinandersetzungen über Abgaben (Steuern, Zölle, Beiträge, Gebühren). Versicherbar sind Probleme bei der Kfz-, Einkommen-, Vermögens-, Erbschaft-, Schenkungs- Grund-, Grunderwerb-, Kirchen-, Kapitalertrag sowie bei der Mehrwertsteuer. Die Versicherung springt ein, wenn das Finanzamt bspw. bestimmte Sonderausgaben oder Werbungskosten nicht anerkennt und auch ein Einspruch erfolglos bleib. Probleme können sich auch bei den Gebührenbescheiden von der Gemeinde ergeben. Werden bspw. bestimmte Leistungen wie Straßenreinigung oder Müllabfuhr nicht erbracht, müssen die Bescheide entsprechend durch die Verwaltung korrigiert werden.
Eine Ausnahme besteht dann, wenn die Verwaltung eine Korrektur der Gebührenbescheide verweigert. Für diesen Fall ist der Abschluss einer Wohnungs- und Grundstücksrechtschutz erforderlich. Die Versicherung springt auch dann ein, wenn der Kinderfreibetrag zu niedrig angesetzt wurde. Wird hier der Widerspruch gegen den Einkommensteuerbescheid durch die Finanzbehörde abgewiesen, hat der Steuerberater die Möglichkeit, Klage gegen den Widerspruchsbescheid beim zuständigen Finanzgericht einzureichen. Lediglich für die vorgerichtliche Interessenwahrnehmung im Einspruchs- bzw. Beschwerdeverfahren ist eine Leistungspflicht durch die Rechtschutzversicherung ausgeschlossen.
© Copyright bei Rechtsschutzversicherung.org | 21.05.2011 | Rubrik: Ratgeber
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