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Umfang der Rechtsschutzversicherung

Die Leistungen der Rechtsschutzversicherung umfassen neben dem Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz auch den Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrsrechtssachen, den Steuerrechtsschutz vor Gerichten, den Rechtsschutz in Vertragssachen wie bspw. einem Kfz-Gebrauchtwagenkauf oder eine fehlerhafte Reparatur sowie einen Schadensersatzrechtsschutz für den Fall eines Unfalles. Gleichfalls gilt der Beistand der Rechtsschutzversicherung zur Abwehr gesetzlicher Schadenersatzansprüche, wie sie bspw. nach einem Unfall gegeben sind. Lediglich bei einem Kfz-Unfall ist hier die Haftpflichtversicherer der direkte Ansprechpartner.

Die rechtliche Vertretung durch einen anwaltlichen Beistand ist immer dann von Wichtigkeit, wenn bei einem Unfall Menschen zu Schaden gekommen sind. Gleiches gilt, wenn einem Fahrer erhebliche Straftatbestände wie z.B. eine Nötigung vorgeworfen werden können. Aber Achtung: Zwar greift in all diesen Fällen der sog. Strafrechtsschutz. Kommt es jedoch schlussendlich zu einer Verurteilung infolge einer Vorsatzstraftat, dann entfällt der Versicherungsschutz! Nicht so beim Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz. Durch diese sinnvolle Absicherung spielt es keine Rolle, ob es sich um Fahrlässigkeit oder reinen Vorsatz handelt. Wegen des Vorwurfs eines Halte- oder Parkverstoßes hingegen besteht in den meisten Fällen keine Absicherung durch den leistungsträger. Wer zudem bei einem Bußgeld in Höhe von 20 Euro einen Verteidiger beauftragt, der anschließend eine Kostennote in Höhe von 600 Euro berechnet, handelt mutwillig, was letztlich zur Versagung des Versicherungsschutzes führt.

© Copyright bei Rechtsschutzversicherung.org | 09.04.2011 | Rubrik: Ratgeber

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