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Unterhalts-Rechtsschutz

Was viele Geschädigte immer wieder für unvorstellbar halten: Eine frühere Liebschaft entpuppt sich plötzlich als existenzbedrohend. Nämlich dann, wenn urplötzlich Unterhalt gefordert wird aus einem hierbei angeblich hervorgegangenen Kind. Jetzt wird natürlich fleißig nachgerechnet. Stellt der angebliche Kindvater allerdings fest, dass das Kind gar nicht von ihm sein kann, kann er sich weigern, die Vaterschaft anzuerkennen. Geschädigte benötigen nunmehr einen versierten Anwalt, der ihnen das Problem abnimmt. Hier übernimmt die Unterhalts-Rechtsschutzversicherung dann die Kosten des Vaterschaftsprozesses.

Unterhaltsansprüche werden aber nicht nur durch Kinder ausgelöst, sie können auch von plötzlich pflegebedürftigen Eltern ausgehen. Nämlich dann, wenn diese nicht mehr in der Lage sind, sich selbst zu versorgen. Wer nunmehr versucht, seine Eltern ins Seniorenheim abzuschieben, hat denkbar schlechte Karten. In den meisten Fällen reicht nämlich die geringe Rente für eine Unterbringung in einem solchen Heim nicht aus. Den Gesamtbetrag können die Eltern daher nicht alleine aufbringen. Zwar hilft nunmehr das Sozialamt den pflegebedürftigen Eltern, fordert aber gleichzeitig im Gegenzug Unterhaltszahlungen für die Eltern. Solche Verfahren sind stets mit einem enormen Kostenrisiko verbunden, die allerdings der Unterhaltsrechtsschutz deckt.

Unterhalts-Rechtsschutz selbst kann allerdings nicht als rechtlich selbständiger Vertrag abgeschlossen werden, sondern ist nur in Verbindung mit einem anderen Rechtsschutzprodukt erhältlich. Versichert innerhalb der Unterhaltsrechtsschutz ist der Versicherungsnehmer zusammen mit seiner Familie. Einzige Ausnahme: Es kommt zu Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmer und dessen Ehepartner. Für diesen Fall wäre eine Ehe-Rechtsschutzversicherung die richtige Maßnahme zur Absicherung. Des Weiteren gilt es zu beachten, dass beim Unterhaltsrechtsschutz stets eine Wartezeit von einem Jahr zum Tragen kommt. Es gibt allerdings auch Versicherer, die darauf ganz verzichten. Erkundigen Sie sich entsprechend bei Ihrem Berater vor Ort.

© Copyright bei Rechtsschutzversicherung.org | 13.06.2011 | Rubrik: Ratgeber

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