Vereins-Rechtsschutz
Rechtsprobleme treten überall auf, auch ein Verein kann betroffen sein. So manches lässt sich am Ende auch nicht im gegenseitigen Einvernehmen lösen. Da ist es beruhigend eine Rechtsschutzversicherung zu haben. Rechtsschutz versichert unter dieser Leistungsart sind alle eingetragenen Vereine. Allerdings darf deren Zweck weder auf einen eigenständigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb noch auf die Vertretung wirtschaftlicher Interessen seiner Mitgliedergemeinschaft ausgerichtet sein. Leistungen, die ein Verein erhält, beinhaltet auch Arbeits-Rechtsschutz. Neben dem Verein erhalten auch all seine gesetzlichen Vertreter (Angestellte oder Mitglieder im Rahmen ihrer Wahrnehmung der satzungsgemäßen Vereinsaufgaben) einen allgemeinen Schadenersatz-Rechtsschutz. Ebenfalls mitversichert sind der allgemeine Strafrechtsschutz, der allgemeine Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz, der Disziplinar- und Standesrechtsschutz sowie der Sozialgerichtsrechtsschutz. Nicht eingeschlossen in dieser Leistungsart sind der Verkehrs- bzw. der Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz.
Die Wartezeit für den Arbeits-, Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz beträgt 3 Monate. Keine Wartezeiten bestehen hingegen für Strafrechts-, Schadenersatz- und Führerscheinrechtsschutz wegen der Verletzung einer verkehrsrechtlichen Vorschrift. Die meisten Gesellschaften verzichten allerdings auf eine Wartezeit (Antragstellung erforderlich), wenn das Risiko bereits bei einer anderen Versicherungsgesellschaft versichert war und im unmittelbaren Anschluss daran übernommen wird. Dem Antrag ist zudem eine Kopie der Vorversicherung als Nachweis vorzulegen. Die Berechnung der Jahresprämien zum Vereinsrechtsschutz richtet sich bei Vereinen, Verbänden, Stiftungen oder ähnlichen Einrichtungen nach der Anzahl der Mitglieder, der Anzahl und Art der Mitarbeiter, der Zahl der betreuten Personen, Teilnehmer, Gäste oder Besucher. Die Prämien zur Verkehrs- bzw. Fahrzeugrechtsschutz rechnet sich nach der Art und Anzahl der Fahrzeuge und dem Kfz-Halter (z.B. für Kommunaltarif). Für den Miet-Rechtsschutz ist der Jahresbrutto-Mietwert (d.h. inkl. aller Nebenkosten) ausschlaggebend.
© Copyright bei Rechtsschutzversicherung.org | 20.06.2011 | Rubrik: Ratgeber
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