Verwaltungs-Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten
- Verwaltungs-Rechtsschutz vor Gerichten: Im privaten Bereich für Streitigkeiten vor Verwaltungsgerichten, zum Beispiel, wenn gegen einen Schulverweis geklagt werden muss.
Wer aus einer Rechtssache als „Geschädigter" hervorgeht, hat mit einer Haftpflichtversicherung eher schlechte Karten. Denn Ansprüche gegen Dritte bezüglich Schadenersatzes können Sie nur über den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung erreichen. Somit befinden sich „Geschädigte" meist in einer eher prekäreren Situation als der „Schädiger" selbst. Man denke hier nur an ein Unfallereignis, bei dem Personen dauerhaft verletzt wurden. Hier geht es dann nicht allein um die Klärung der Schuldfrage, ebenso wichtig ist die Durchsetzung der Interessen bei Invalidität oder Berufsunfähigkeit. Nicht selten kommt es hier zu Streitigkeiten um die Höhe des Schmerzensgeldes bzw. um die Rentenhöhe.
Für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen vor Verwaltungsbehörden und -gerichten gibt es daher den Verwaltungsrechtsschutz. Der Verwaltungsrechtsschutz im privaten Bereich hilft bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen, bspw. dann, wenn die Ausbildungsförderung abgelehnt wurde oder wenn Eltern trotz Zurückstellung vom Wehrdienst (aus schwerwiegenden Gründen) einen Einberufungsbescheid erhalten. Gleiches gilt, wenn dem mitversicherten Kind das BaFöG verweigert wird. Nicht selten kommt es auch vor, dass Eltern gegen die Schulnoten ihrer Kinder klagen müssen.
Verwaltungsrechtsschutz im privaten Bereich vor deutschen Gerichten
Versicherungsnehmer erhalten hierbei Schutz bei Streitigkeiten bezüglich des Schul- bzw. Hochschulrechts. Wird ein Kind bspw. nicht in die nächste Klasse versetzt, haben Eltern die Möglichkeit, vor dem Verwaltungsgericht doch noch eine Versetzung zu erreichen. Probleme kann es auch in Studienplatzangelegenheiten geben. Erhält eine Studentin bspw. keinen Studienplatz, hat sie die Möglichkeit, den Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht durchzufechten. Auf diese Weise hat sie die Möglichkeit, doch noch eine Zulassung zum Studium zu erreichen. Auch Probleme bei der halbjährlichen Notengebung sind nicht selten. Ihr Kind erhält in der Schule unberechtigter Weise zwei Fünfen im Zeugnis und wird dadurch nicht versetzt. Eine Klage vor dem Verwaltungsgericht tut hier Not. Versicherbar ist auch der Entzug einer Gaststättenkonzession (Gewerbeerlaubnis).
Durch den Verwaltungsrechtsschutz sind auch Mütter entsprechend versichert. Dies gilt insbesondere bei einer willkürlichen Vergabe von Kindergartenplätzen. Werden hierbei die Auswahlkriterien nicht eingehalten, besteht die Möglichkeit, vor dem Verwaltungsgericht Klage dagegen zu erheben. Hundebesitzer als Versicherungsnehmer sind ebenso geschützt, was insbesondere den Leinenzwang anbelangt. Schutz benötigen selbst erfahrene Hundebesitzer. Denn selbst derjenige, der mit seinem Vierbeiner auf einem speziellen Hundeauslaufgebiet spazieren geht, ist nicht sicher, dass sein Hund plötzlich einem Hasen hinterher hetzt. Die Verwaltungsbehörde erteilt in solchen Fällen ziemlich schnell einen sog. Leinenzwang. Obwohl der Hundebesitzer vor das Verwaltungsgericht zieht, verliert er den Prozess. Begründung: Die Anordnung auf Leinenzwang sei verhältnismäßig und begründet, da der Hundebesitzer seinen Vierbeiner nicht ausreichend im Griff habe. Normaler Weise müsste der Hundebesitzer nunmehr für die Kosten des Rechtsstreits aufkommen. Hier aber übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten im Rahmen ihrer Eintrittspflicht.
Versicherbar: Verstöße gegen die Cross-Compliance-Vorschriften
Besonderen Schutz genießen Landwirte beim Verwaltungsrechtsschutz, wenn es um die Rückzahlung von Fördergeldern wegen eines Verstoßes gegen die sog. Cross-Compliance-Vorschriften geht. Unter diesem Begriff sind Regelungen für Landwirte zu verstehen, die eingehalten werden müssen, damit ein Anspruch auf Direktzahlungen besteht. In den Genuss dieser Prämienzahlungen kommen nur diejenigen, die entsprechende Auflagen zum Verbraucher-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz erfüllen. Die Einhaltung dieser regeln wird von den Behörden genauestens kontrolliert. Wer dagegen verstößt, dem werden unweigerlich die Prämienzahlungen gekürzt, schlimmstenfalls komplett gestrichen.
Daher werden Cross-Compliance-Regeln auch als „Überkreuzeinhaltung von Verpflichtungen" verstanden - d.h. Prämienzahlungen im Gegenzug für die Einhaltung bestimmter Umweltstandards. Durch entsprechende Reformen wurden die Vorschriften zwischenzeitlich ausgeweitet, so dass neben den Umweltstandards nunmehr auch Punkte wie Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit sowie Tiergesundheit und Tierschutz eingehalten werden müssen. Des Weiteren sind Auflagen wie die Wahrung von Grundanforderungen an die Betriebsführung bezüglich der Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanzen einzuhalten. Ebenso die Vorschriften zur Erhaltung eines guten landwirtschaftlichen und ökologischen Flächenzustands. Die systematischen Kontrollen der Landwirte erfolgen entsprechend anhand von Risikoanalysen in Form von Anlass bezogenen Kontrollen (sog. Cross Checks).
© Copyright bei Rechtsschutzversicherung.org | 24.05.2011 | Rubrik: Ratgeber
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