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Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen

  • Verwaltungsrechtsschutz Verkehrssachen: Wahrnehmung rechtlicher Interessen in allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden bzw. Verwaltungsgerichten. Beispiel: Aufgrund einer Verletzung der Verkehrsvorschriften wurde die Fahrerlaubnis entzogen.
  • Führerscheinrechtsschutz: Verfahren vor Verwaltungsbehörden, Verfahren vor Verwal-tungsgerichten wegen Einschränkung, Einzuges oder Wiedererlangung der Fahrerlaubnis. Beispiel: Ein Zuckerkranker bekommt seinen Führerschein von der Behörde nicht wieder, obwohl sich sein Zustand wesentlich gebessert hat.

Versicherungsnehmer erhalten Schutz in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten für Verfahren vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten. Unter die Fahrerlaubnis fallen bspw. Einschränkungen, der Entzug sowie die Wiedererlangung. Muss die Angelegenheit vor einem Strafgericht ausgeführt werden, besteht Rechtsschutz im Rahmen des Verkehrsstrafrechts-schutzes. Allerdings müssen beim Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen einige Ausschlüsse hingenommen werden. So erlischt bspw. der Versicherungsschutz, wenn ein Fahrzeug auf Grund eines Park- oder Halteverbots abgeschleppt werden muss. Gleiches gilt für verkehrswirtschaftliche, arbeitsrechtliche oder gewerbepolizeiliche Anordnungen. Auch diese Streitigkeiten sind vom Rechtsschutz ausgeschlossen.

Insgesamt kann also festgehalten werden: Nicht versichert sind all diejenigen Verfahren, in denen der Versicherungsnehmer nicht als Verkehrsteilnehmer, sondern vielmehr als Gewerbetätiger betroffen ist.

© Copyright bei Rechtsschutzversicherung.org | 23.05.2011 | Rubrik: Ratgeber

Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten

Verwaltungs-Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten