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Der Vorsorge Rechtsschutz sollte bei der Tarifauswahl nicht fehlen

Das Leben unterliegt stets Veränderungen. Nur die wenigsten Versicherungsnehmer haben Ihre Tarife für die Zukunft angepasst für den Fall, dass sich Lebensumstände verändern. Für diese Fälle greift die Vorsorge-Rechtsschutzversicherung. Sie bieten nicht nur einen flexiblen Versicherungsschutz, sie passt sich auch stets an die geänderten Lebensumstände des Versicherungsnehmers an. Und zwar jeweils ab Entstehung und in den meisten Fällen auch ohne eine Wartezeit. Wer es hingegen versäumt, seine Versicherung den tatsächlichen Bedürfnissen anzupassen, kann im Schadensfalle eine negative Überraschung erleben.

Rechtlich gut aufgehoben mit einer Vorsorgerechtsschutz ist bspw. derjenige, der eine Eigentumswohnung erwirbt, in der die Mieter kurz nach der Vermietung eine Mietminderung geltend machen. Begründung: Abweichungen zur tatsächlich gegebenen Quadratmeterzahl. Die Versicherung greift also immer dann, wenn es innerhalb der normalerweise bestehenden Wartezeit zu einem Streitfall kommt. Zeigt der Versicherungsnehmer hingegen seine geänderten Lebensumstände rechtszeitig der Rechtsschutzversicherung an und wurde auch ein entsprechender Vorsorge-Rechtsschutz abgeschlossen, übernimmt die Versicherung problemlos den eigentlich in der Wartezeit liegenden Versicherungsfall im Rahmen ihrer Eintrittspflicht.

Der Vorsorgerechtsschutz bietet für den Versicherungsnehmer sowie für seine Familienangehörigen aber noch weitere Vorteile: Nicht selten kommt innerhalb der Familie ein weiteres dem Tarif versicherbares Risiko erstmalig neu hinzu oder aber die Voraussetzungen für eine Mitversicherung entfallen. Nur derjenige, der dieses neue oder geänderte Risiko und dessen Beginn gegenüber seinem Versicherer rechtzeitig anzeigt und auch entsprechend versichert, hat im Schadensfalle auch einen Versicherungsschutz. Allerdings kann der Vorsorgerechtsschutz nicht als alleinige Tarifleistung gebucht werden. Sinnvoll ist ein Vorsorgerechtsschutz daher stets in Verbindung mit einem Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz bzw. mit einem Rechtsschutz für Mieter und Eigentümer von Gebäuden, Wohnungen oder Grundstücken. Möglich ist zudem eine Kombination in Verbindung mit einem Spezial-Strafrechtsschutz.

© Copyright bei Rechtsschutzversicherung.org | 09.05.2011 | Rubrik: Ratgeber

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