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Warum ist eine Rechtsschutzversicherung wichtig?

Wer nach dem Nutzen einer Rechtsschutzpolice fragt, sollte wissen: Das volle Risiko der Prozesskosten trägt die Versicherung ohnehin nur dann, wenn der Versicherte vor Gericht verliert und die gesamten Gebühren für Anwälte und Gericht übernehmen muss. Für viele ist die Versicherung auch aus einem anderen Grund interessant: Sie brauchen sich vor dem Gang zum Anwalt keine Gedanken um Vorschüsse zu machen. Voraussetzung: Der Anwalt kann der Versicherung schlüssig darlegen, dass der Mandant „hinreichende Aussicht auf Erfolg" hat. Dies ist eine für den Kunden äußerst vorteilhafte Regelung, denn der Anwalt wird sich bei der Begründung Mühe geben - er will ja schließlich Geld verdienen. Die „begründete Stellungnahme" des Anwalts ist auch dann maßgeblich, wenn der Versicherer anderer Meinung ist (sog. anwaltlicher Stichentscheid).

Den Versicherungen ist diese Bestimmung ein Dorn im Auge. Sie würden hier lieber einen unabhängigen Schiedsrichter entscheiden lassen. Das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen hält aber an der kundenfreundlichen Klausel fest. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt auch diejenigen Kosten, wenn dem Versicherten gerichtlich vorgeworfen wird, das Recht gebrochen zu haben - es sei denn, er hat vorsätzlich gehandelt. Dennoch: Gewisse Einschränkungen machen die Police zu einem Schutz mit Lücken. In ihrer Werbung setzen die Versicherer das Kostenrisiko bei Prozessen zu Recht hoch an. Was aber meist verschwiegen wird: Wer verliert, zahlt alles - auch die Auslagen des Prozessgegners. Auch viele Rechtsgebiete, die im täglichen Leben eine Rolle spielen, sind vom Rechtsschutz ausgeschlossen.

Wer beabsichtigt, wegen günstigerer Beiträge die Versicherung zu wechseln, sollte mit der neuen Gesellschaft einen Verzicht auf die Wartezeit vereinbaren. Zudem macht es keinen Sinn, eine Rechtsschutzversicherung nur deshalb abzuschließen, weil man bereits mit einem Prozess rechnet. Die Police kommt für dieses Verfahren in der Regel zu spät, weil die erste Ursache des Rechtstreits schon vor der Unterschrift vorlag. Eine Ablehnung wegen so genannter Vorvertraglichkeit hat schon viele Versicherte ganz überraschend aus ihren Träumen vom Rechtsschutz gerissen. Keine Wartezeiten gibt es beim Schadenersatz-, Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Disziplinar- und Beratungsrechtsschutz.

© Copyright bei Rechtsschutzversicherung.org | 21.03.2011 | Rubrik: Ratgeber

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