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Was ist durch meine Rechtsschutzversicherung abgedeckt?

Die beschwingte Werbung der Versicherer lenkt viele Kunden davon ab, dass einige wichtige Risiken in der Rechtsschutzpolice überhaupt nicht versichert werden. Dazu gehören vor allem die Streitigkeiten im Bau-, Familien- und Erbrecht. Jedes Jahr haben allein die Familienrichter an Amtsgerichten rund 360.000 neue Verfahren zu bewältigen, darunter mehr als 150.000 Scheidungen. Im Bau- und Architektenrecht werden jedes Jahr gut 20.000 Verfahren entschieden. Dafür gibt es keinen Rechtsschutz. Die Versicherungen bieten allenfalls einen Beratungsrechtsschutz vor dem Prozess an. Der aber ist so eng gefasst, dass er in der Praxis nur sehr selten nutzt. In Erbsachen beispielsweise ist nur eine einmalige Beratung mitversichert.

Der Grund für diese Ausschlüsse liegt auf der Hand: Derartige Verfahren sind den Versicherern einfach zu teuer. Die Gesellschaften befürchten, dass sie bei hohen Prämien eine negative Risikoauswahl bekommen, und dies wäre der Fall, wenn man die oben angeführten Risiken versichern wollte. Im Klartext: Eine teure Rechtsschutzversicherung wäre dann nur noch für Leute attraktiv, in deren Ehe es bereits kriselt oder die Pläne für ein neues Haus schon in der Schublade haben. Schlechte Karten bei seinem Versicherer hat auch, wer wegen einer Bürgschaft oder Garantie für einen Dritten in einen Rechtsstreit verwickelt wird: Er muss für Anwalt und Gericht gegebenenfalls selbst aufkommen. Und auch wer sich mit einer anderen Versicherung um weniger als 150 Euro streitet, kann den Rechtsschutz vergessen und muss sich auf eigene Faust wehren.

Auch nach Straftaten gibt es generell keinen Rechtsschutz, wenn der Versicherte vorsätzlich und rechtswidrig gehandelt hat. Wer wegen einer Beleidigung oder eines Diebstahls vor dem Strafrichter steht, muss Verteidiger und Gericht aus eigener Tasche bezahlen. Nur bei Strafverfahren rund um den Straßenverkehr bezahlt die Rechtsschutzversicherung den Strafverteidiger, solange kein rechtskräftiges Urteil wegen Vorsatzes gesprochen ist. Ausnahmen machen die Gesellschaften nur bei Bußgeldverfahren. Temposünder profitieren davon. Interessenten sollten deshalb unbedingt auf die in den Allgemeinen Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (ARB) aufgeführten allgemeinen Ausschlüsse achten. Denn insbesondere bei verschiedenen Rechtsschutzversicherungen können diese durchaus voneinander abweichen.

© Copyright bei Rechtsschutzversicherung.org | 11.04.2011 | Rubrik: Ratgeber

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Beschränkungen und Leistungsausschlüsse