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Welche Leistungen können Sie bei einer Rechtsschutzversicherung versichern?

Wer sich trotz aller Ausschlüsse gegen Prozessrisiken als Autofahrer, Arbeitnehmer, Selbständiger oder Mieter schützen will, dem bieten die Versicherungen drei Standardpakete, nämlich

Der Rechtsschutz für die selbstbewohnte Wohneinheit kann jeweils beim Familienschutzpaket auf Wunsch mitversichert werden. Im Rahmen der jeweiligen Pakete werden dann die so genannten Bausteine versichert. Skepsis ist auch angebracht, ob der Preis der Rechtsschutz-versicherung immer im rechten Verhältnis zu den Leistungen steht. Diesen großen Preisdifferenzen stehen weitgehend einheitliche Leistungen gegenüber. Noch extremer sind die Unterschiede bei den Prämien, wenn man nur den Verkehrsrechtsschutz herausgreift. Bei den teuren Versicherern müssen die Kunden das weit gespannte Netz der Vertreter mitbezahlen. Die letzte Gewissheit über vollständigen Schutz bietet diese Police daher nicht.

Es ist daher abzuraten, die Rechtsschutzversicherung ans obere Ende der Wunschliste zu setzen. Vorrangig sind vielmehr die private Haftpflicht, die Absicherung des Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitsrisikos und die Sicherung der Hinterbliebenen durch eine Risikolebensversicherung. Nach Straftaten gibt es zudem generell keinen Rechtsschutz, wenn der Versicherte vorsätzlich und rechtswidrig gehandelt haben soll. Wer wegen einer Beleidigung oder eines Diebstahls vor dem Strafrichter steht, muss Verteidiger und Gericht aus eigener Tasche bezahlen. Nur bei Strafverfahren rund um den Straßenverkehr bezahlt die Rechtsschutzversicherung den Strafverteidiger, solange kein rechtskräftiges Urteil wegen Vorsatzes gesprochen ist. Ausnahmen machen die Gesellschaften nur bei Bußgeldverfahren. Temposünder profitieren davon.

Der Rechtsschutz gilt in Europa und in den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmee-res. Nur dort, wo im Streitfall ohnehin ausschließlich deutsches Recht anzuwenden ist (Sozialgericht-Rechtsschutz, Beratungsrechtsschutz, Steuerrechtsschutz), ist der Versicherungsschutz auf die Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Wird der Versicherte vor ein Gericht im Ausland geladen, erstattet die Versicherungsgesellschaft die anfallenden Reisekosten. Bei Strafverfahren im Ausland streckt sie darüber hinaus auch Haftkautionen bis zu 25.000 Euro als Darlehen vor. Tipp: Auch bei Verfahren im Ausland möglichst über einen Anwalt eine Deckungszusage einholen.

© Copyright bei Rechtsschutzversicherung.org | 07.04.2011 | Rubrik: Ratgeber

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