Rechtsschutzversicherung.org

Das Portal zur Rechtsschutzversicherung

Wer sich für eine Rechtsschutz-Police entscheidet, hat die Wahl zwischen diversen Typen und Kombinationen

Für Interessenten einer Rechtsschutzversicherung ist insbesondere der Blick in das Kleingedruckte wichtig. Denn es gibt kaum eine Sparte, die so viele Leistungsausschlüsse zu verzeichnen hat. Gleichfalls hat der Interessent die Wahl zwischen diversen Typen und Kombinationen. So ist zum Beispiel das Risiko „Beruf" für sich alleine nicht versicherbar. Sie gibt es vielmehr nur als sog. Paketversicherung, bspw. in Kombination mit einer Privat-Rechtsschutzversicherung. Mit diesem „Trick" reduzieren die Versicherungen einerseits ihr zu tragendes Risiko, andererseits führt die Kombination zu einer Erhöhung der Prämienzahlungen.

Bei keiner Versicherungsgesellschaft besteht zudem ein Versicherungsschutz, wenn es sich um folgende Streitigkeiten handelt:

  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Versicherungsnehmers
  • Streitigkeiten bei Enteignungs-, Planfeststellungs- oder Flurbereinigungsverfahren
  • Streitigkeiten aus einem kollektiven Arbeits- oder Dienstrecht
  • Alle Familien- und Erbrechtsstreitigkeiten
  • Streitigkeiten aus Spekulationen mit Wertpapieren
  • Streitigkeiten bei Anstellungsverhältnissen für gesetzliche Vertreter juristischer Personen.

Kein Rechtsschutz besteht außerdem bspw. beim Fahren ohne Fahrerlaubnis, ohne Zulassung des Fahrzeugs und für den unberechtigten Fahrer. Auch Ordnungswidrigkeiten- oder Verwaltungsverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes sind nicht versichert. Ausgeschlossen ist zudem eine Interessenwahrnehmung aus Internetverträgen im Zusammenhang mit der selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit und mit rassistischen, extremistischen, pornographischen oder sonstigen sittenwidrigen Angeboten, Äußerungen oder Darstellung. Außerdem sind u. a. Schäden durch Krieg, Aufruhr, Streik, Nuklear- und Bergbauschäden ausgeschlossen. Fragen Sie hierzu Ihren Versicherungsfachmann. Er zeigt Ihnen auch für den Fall der Fälle entsprechende Lösungen.

© Copyright bei Rechtsschutzversicherung.org | 03.07.2011 | Rubrik: Ratgeber

Das Baurisiko als ausgeschlossene Rechtsangelegenheit

Oftmals Leistungsausschlüsse bei gemeinsam genutzten Policen