Zur Überlegung steht die Kostenfrage
Viele Vereinssatzungen beruhen auf ehrenamtlichen Tätigkeiten. Weniger problematisch sind daher Spannungen, die im zwischenmenschlichen Bereich auftreten (bspw. innerhalb der Mitglieder-Gemeinschaft). Derartige Probleme lassen sich meist in einem klärenden Gespräch beseitigen. Notfalls hilft hierbei auch die Zuhilfenahme der Vereinssatzung. Nicht selten kann es aber auch passieren, dass ein Verein unverschuldet mit dem Gesetz in Konflikt gerät. Hier kann dann die Zuhilfenahme eines Rechtsbeistandes teuer sein. Somit ist ein Abschluss einer Rechtsschutzversicherung für einen Verein stets überlegenswert. Für die Gemeinschaft steht vorrangig die Kostenfrage, da die finanziellen Mittel oftmals punktgenau eingesetzt werden müssen. Auf der einen Seite muss daher sehr sorgfältig überlegt werden, ob eine Notwendigkeit besteht. Auf der anderen Seite muss aber auch bedacht werden: Wo öffentliches Interesse und Gesetze anhängig sind, wo sich viele Menschen aktiv oder passiv bewegen, überall dort verbergen sich auch juristische Streitigkeiten.
Nicht alle Versicherer bieten Rechtsschutzversicherungen für Vereine an. Interessenten sollten deshalb alle Kommunikationsmöglichkeiten nutzen und entsprechend auch mehrere Angebote einholen. Enorme Unterschiede gibt es insbesondere beim Preis-Leistungs-Verhältnis.
© Copyright bei Rechtsschutzversicherung.org | 22.06.2011 | Rubrik: Ratgeber
Die Grundabdeckungen innerhalb des Bausteins Vereinsrechtsschutz
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