Beispiele aus der Praxis
Notwendig kann die Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten immer dann werden, wenn sich Ärger in Ihrem Heim ankündigt. Dabei kann es sich beispielsweise:
- um Meinungsverschiedenheiten mit der Nachbarschaft handeln,
- um Probleme mit Miteigentümern bei der geplanten Hausrenovierung,
- um Mieterhöhungen aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen,
- um Kündigung wegen Eigenbedarfs,
- um von der Stadtverwaltung geforderte Sicherheitsmaßnahmen auf Ihrem Grundstück,
- um von der Stadtverwaltung erteilte Auflagen (z. B. Fällen eines Baumes) oder,
- entstehende Streitigkeiten in Folge eines durch einen Verkehrsunfall entstandenen Schaden an Ihrem Gebäude oder Grundstück.
Als Wohneinheit gilt eine gemietete oder vermietete sowie vom Eigentümer selbst bewohnte Wohnung oder ein Einfamilienhaus. Dabei zählt eine Einliegerwohnung als zusätzliche Wohneinheit. Als gewerbliche Einheit gilt die Gesamtheit der Räume, die eine wirtschaftliche Einheit bilden. Wohnungen oder Einfamilienhäuser, die teilweise gewerblich genutzt werden, gelten als gewerblich genutzte Einheiten.
Hinweis: Der Deutschen Mieterbund e. V. bietet seinen Mitgliedern ebenfalls Rechtschutz zu einem erheblich preiswerteren Mitgliedsbeitrag an. Der Nachteil ist, dass Sie Ihren Rechtsanwalt nicht frei wählen können, sondern nur einen der Vereinsanwälte mit Ihrem Fall betrauen können. Für Eigentümer und Vermieter gibt es den Haus und Grund Deutschland als Zentralverband der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e. V., der Ihnen ebenfalls mit Experten-Rat zur Seite steht und wenn nötig Sie auch durch alle Instanzen vertritt. Die einzelnen Ortsvereine sind in Ihrer Beitragsgestaltung frei. Der Beitrag richtet sich nach der Anzahl der versicherten Gebäude und dem Umfang der Leistungen.
Der Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz ist in verschiedenen Produktkombinationen enthalten. Wer allerdings nur den Bereich Wohnung und Grundstück absichern möchte, sollte sich an seinen Versicherungsberater wenden. Er erstellt gerne ein individuelles Angebot. Übrigens: Als Eigentümer z.B. eines 10-Familienhauses muss jede Wohnungseinheit separat versichert und Prämie entrichtet werden. Zudem muss jede einzelne Wohneinheit vertraglich aufgeführt werden. Der Beitrag in der Vermieter-Rechtsschutzversicherung richtet sich generell nach der Höhe der Bruttojahresmiete der jeweiligen Wohneinheit.
© Copyright bei Rechtsschutzversicherung.org | 25.07.2011 | Rubrik: Rechtsschutz - Tarife
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