Rechtsschutzversicherung.org

Das Portal zur Rechtsschutzversicherung

Die einzelnen Leistungsbereiche in der Familien-Rechtsschutzversicherung

Die Familien-Rechtsschutzversicherung ist auf sechs Leistungsbereiche begrenzt. Diese sind:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz

Der Versicherungsschutz für die Mitglieder betrifft also den privaten Lebensbereich sowie den Verkehrsbereich als Fußgänger, Radfahrer oder Fahrgast in öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln, nicht aber als Autofahrer. Für die mitversicherten Kinder besteht zusätzlich ein Arbeits- und Sozialgerichts-Rechtsschutz. Nicht in die Familien-Rechtsschutzversicherung einbezogen sind die Leistungen, die dem Mitglied selbst nach der Satzung und der Rechtsschutzordnung als Rechtsschutzleistung gewährt werden, die also berufs- oder gewerkschaftsbezogene Streitigkeiten betreffen.

Der Einschluss des Mietrechtsschutz bzw. für Wohnungs- oder Hauseigentümer muss zusätzlich gegen Mehrbeitrag versichert werden. Die klassische Rechtsschutzversicherung leistet nicht in Rechtsstreitigkeiten wie z. B. bei Familien und erbrechtlichen Streitigkeiten. Hier werden ausschließlich die Kosten für eine Beratung erstattet. Scheidungsverfahren müssen generell selbst getragen werden. Ebenfalls sind Baurechtstreitigkeiten nicht versichert.

© Copyright bei Rechtsschutzversicherung.org | 05.08.2011 | Rubrik: Rechtsschutz - Tarife

Rechtsschutzversicherung für Familien

Rechtsschutz in Unterhaltssachen