Familien-Rechtsschutzversicherung: Schutz für alle Familienmitglieder
Innerhalb einer Familienversicherung sind neben dem Versicherungsnehmer (Ehemann) auch die Ehefrau und die Kinder mitversichert. Zudem ist es auch möglich, den nichtehelichen Lebenspartner mitzuversichern (sowie dessen Kinder, bspw. aus erster Ehe). Im letzteren Fall ist es allerdings sehr wichtig, dass alle Namen bei der Beantragung im Versicherungsschein aufgenommen werden. Bei einer Familienrechtsschutzversicherung spielt es auch keine Rolle, wie viele Fahrzeuge innerhalb der Familie bewegt werden. Vielmehr sind alle Fahrzeuge mitversichert, sofern der Versicherungsnehmer der Autoversicherung auch der des Rechtsschutzvertrages ist. Doch auch wenn dies nicht der Fall ist, besteht die Möglichkeit eines Versicherungsschutzes für den gesamten „Fuhrpark". Fragen Sie hierzu Ihren Versicherungsfachmann.
Die Deckungssummen sind bei vielen Rechtsschutzanbietern unterschiedlich. Derzeit jedoch meistens bei 300.000 Euro. Bei einer Rechtsschutzversicherung sollten Sie sich meistens nicht für das preiswerteste Angebot entscheiden. Oft, aber natürlich nicht immer, können solche Rechtsschutzversicherer Ihre Prämie nur halten, weil Sie oft die Übernahme der Kosten verweigern. Lassen Sie sich persönlich beraten oder holen Sie sich mehrere Angebote über das Internet ein. Ein Online Versicherungsvergleich in den Versicherungen Unfallversicherung, Hausratversicherung, Gebäudeversicherung, Privathaftpflichtversicherung, Autoversicherung sowie natürlich Rechtsschutzversicherung lohnen auf jeden Fall.
© Copyright bei Rechtsschutzversicherung.org | 01.08.2011 | Rubrik: Rechtsschutz - Tarife
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