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Rechtsschutz für bestimme Berufsgruppen

Der Firmenrechtsschutz bezieht sich normaler Weise auf die gewerbliche bzw. selbständige Tätigkeit eines Versicherungsnehmers. Daneben sind aber auch noch dessen Mitarbeiter in der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit vertraglich mitversichert.

Des Weiteren gibt es für bestimmte Berufsgruppen spezielle Rechtsschutzdeckungskonzepte. Das sind beispielsweise Steuerberater, Ärzte, Heilberufe, Führungskräfte, Geschäftsführer, KFZ-Handel/Handwerk, Landwirtschaft, etc.

© Copyright bei Rechtsschutzversicherung.org | 29.08.2011 | Rubrik: Rechtsschutz - Tarife

Rechtsschutz für Selbständige und Firmen

Wann ist eine Rechtsschutzversicherung zur Leistung frei?