Rechtsschutz für Nichtselbständige: Der Privat- und Berufs-Rechtsschutz
Zu Streitigkeiten kommt es nicht nur im Alltag, auch auf der Arbeit ist man sich nicht immer einig. Zwar haben wir gelernt, nicht unbedingt verbal zu entgleisen, andererseits rechtfertigt auch nicht jede Beleidigung eines Vorgesetzten oder Kollegen eine fristlose Kündigung. Hier kommt es stets auf die genauen Umstände an. Denn schon eine heftige Diskussion kann sich so weit zuspitzen, dass es zu unüberlegten Äußerungen kommt. Ohne Würdigung dieser Gesamtumstände wäre eine fristlose Kündigung unverhältnismäßig. Vielfach muss sogar vor einer Kündigung ein klärendes Gespräch zwischen beiden Seiten stattfinden. Da aber gerade das Arbeitsrecht nicht nur äußerst kompliziert, sondern auch sehr umfangreich ist, ist es stets empfehlenswert, sich vor weiteren rechtlichen Schritten entsprechenden Rat bei einem Rechtsanwalt oder bei seiner Rechtsschutzversicherung zu holen.
Eine Privatrechtsschutzversicherung sichert neben dem Versicherungsnehmer auch dessen Familie vor finanziellen Risiken. Die Versicherer übernehmen bei Rechtsstreitigkeiten im privaten Leben die entstehenden Anwalts- und Gerichtskosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Die Privatrechtsschutzversicherung leistet bei Straf- und Bußgeldverfahren, bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen sowie bei steuer- und sozialrechtlichen Angelegenheiten. Handelt es sich um Streitigkeiten im Bereich Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz, muss dieses Risiko zusätzlich zum Privatrechtsschutz abgeschlossen werden. Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz, sowie Verkehrsrechtsschutz sind mit dem Grundbaustein Privat-Rechtsschutz kombinierbar. In Kombination bieten Versicherungsgesellschaften günstige Bündelrabatte an.
© Copyright bei Rechtsschutzversicherung.org | 21.07.2011 | Rubrik: Rechtsschutz - Tarife
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