Rechtsschutz für Nichtselbständige: Spezial-Straf-Rechtsschutz
Diese Art des Rechtsschutzes stellt eine vertragliche Erweiterung dar. D.h. mit dem Spezial-Strafrechtsschutz werden neben den Leistungsarten Strafrechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten-rechtsschutz auch der Disziplinar- und Standesrechtsschutz erweitert. Gleichzeitig besteht Versicherungsschutz für eine verwaltungsrechtliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts, mit dessen Hilfe die Verteidigung in diesen Verfahren unterstützt wird. Versicherte Leistungen sind neben Vorsatzvergehen, Nebenklagekosten, eigene Sachverständigenkosten auch Aufwendungen für den Zeugenbeistand sowie für Reisekosten des Anwalts.
Wichtig ist insbesondere der Schutz als Zeugenbeistand. Dieser tritt ein, wenn ein Zeuge bei seiner Vernehmung in einem Verfahren gegen andere versicherte Personen die Gefahr einer Selbstbelastung annehmen muss. Für diesen Fall ist der Beistand durch einen Rechtsanwalt versichert. Beispiel: Gegen einen Geschäftsführer eines versicherten Unternehmens besteht der Verdacht auf Betrug. Der Mitgeschäftsführer befürchtet nunmehr, sich durch Angabe zur Sache wegen Beihilfe selber zu belasten. Da dieser durch einen Zusatzbeitrag mitversichert ist, zahlt die Rechtsschutzversicherung für ihn die Anwaltskosten.
Übernommen werden auch die Kosten eines Sachverständigen, der durch den Versicherungsnehmer beauftragt wird. Der Versicherungsnehmer selbst muss daher nicht auf einen x-beliebigen Gutachter vertrauen, sondern hat vielmehr das Recht, einen hierfür besonders spezialisierten Sachverständigen zu beauftragen, der auf Honorarbasis und nicht auf Basis der gesetzlichen Gebühren arbeitet.
© Copyright bei Rechtsschutzversicherung.org | 27.07.2011 | Rubrik: Rechtsschutz - Tarife
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