Rechtsschutz für Nichtselbständige: Vorsorge-Rechtsschutz
Mit der Möglichkeit des Vorsorgerechtsschutzes erhalten Versicherte die Möglichkeit zur Erweiterung ihres Deckungsumfanges. Versichert sind entsprechend noch nicht bekannte, erst später eintretende Änderungen der Lebensumstände eines Versicherungsnehmers oder der mitversicherten Person. Der Versicherungsnehmer ist hierbei allerdings angehalten, gegenüber dem Versicherer alle neu hinzugekommenen bzw. alle geänderten Risiken rechtzeitig mitzuteilen. Da es hierfür noch keine Musterbedingungen gibt, schließen die meisten Versicherer den Schutz in ihr Bedingungswerk unter § 2 (Leistungsarten) mit ein. Für den Vorsorgerechtsschutz selbst fällt in der Regel kein eigener (zusätzlicher) Beitrag an, die diese Zusatzleistung bereits im Gesamtbetrag für die Rechtsschutzversicherung kalkuliert ist.
Vorsorgerechtsschutz besteht bspw. für folgende Fälle: Ein Versicherungsnehmer macht neben seiner Tätigkeit in einem Angestelltenverhältnis eine zusätzliche Ausbildung. Diese Ausbildung erlaubt es dem Angestellten nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung, sich selbstständig zu machen. Nach bestandener Prüfung wird das Angestelltenverhältnis beendet und mit der eigenen Firma ein Büro angemietet. Aufgrund erheblicher Mängel in den Mieträumen kommt es zu Unstimmigkeiten zwischen Mieter und Vermieter. Da dem Versicherer rechtzeitig die geänderte Lebens- bzw. Berufssituation mitgeteilt wurde, besteht nunmehr im Rahmen des Vorsorgerechtsschutzes volle Deckung. Normalerweise hätte der Versicherungsnehmer eine dreimonatige Wartezeit erfüllen müssen.
© Copyright bei Rechtsschutzversicherung.org | 29.07.2011 | Rubrik: Rechtsschutz - Tarife
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