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Rechtsschutz für Nichtselbständige

  • (Verkehrs-)Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung eigener Schadener-satzansprüche im privaten Bereich und im Verkehrsbereich, z. B. Reparaturkosten.
  • (Verkehrs-)Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung gegen den Vorwurf, eine Ordnungswidrigkeit oder fahrlässig eine Straftat begangen zu haben.
  • (Verkehrs-)Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Verträgen des täglichen Lebens bzw. rund um das Fahrzeug, z. B. aus Kauf-, Werk-, Reparaturverträgen; auch für Verträge, die über das Internet abgeschlossen werden.
  • Arbeits-Rechtsschutz bei Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen, z. B. wegen Kündigung, Zeugniserteilung.
  • Sozial-Rechtsschutz bei Prozessen vor deutschen Sozialgerichten, z. B. bei Erwerbs-, Berufsunfähigkeit, Arbeitslosengeld.
  • (Verkehrs-)Steuer-Rechtsschutz bei gerichtlichen Auseinandersetzungen, z. B. wegen Einkommen- oder Kfz-Steuer.
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht nach einer Erbschaft, bei Fragen zum Unterhalt, Sorgerecht.
  • Verwaltungs-Rechtsschutz im privaten Bereich bei Auseinandersetzungen vor deutschen Verwaltungsgerichten, z. B. wegen Wehr-/Ersatzdienst, Kindergartenplatz.
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen für verkehrsrechtliche Auseinandersetzun-gen vor Verwaltungsbehörden und -gerichten, z. B. nach dem Entzug der Fahrerlaubnis.
  • Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten als Nebenkläger oder Zeuge in Ermittlungs- und Strafverfahren gegen den Täter, für den Täter-Opfer-Ausgleich und für Ansprüche nach dem Sozialgesetzbuch oder dem Opferentschädigungsgesetz.
  • Immobilien-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, z. B. bei Mieterhöhung, Kündigung, Räumungsklage, oder aus dinglichen Rechten an Grundstücken, z. B. bei nachbarrechtlichen Streitigkeiten. Für Mietinteressenten wird eine kostenlose eine Bonitätsselbstauskunft zur Verfügung gestellt.
  • Spezial-Straf-Rechtsschutz (SSR) mit erweitertem Versicherungsschutz für den privaten und beruflichen Bereich sowie für die Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeiten.
  • Beitragsfreistellung bei Arbeitslosigkeit für den Fall, dass der Arbeitsplatz verloren geht. Während Ihr Kunde arbeitslos ist, besteht sein Rechtsschutz beitragsfrei weiter - bis zu fünf Jahre.
  • Vorsorge-Rechtsschutz damit sich der Versicherungsschutz flexibel an die geänderten Lebensumstände anpasst.

© Copyright bei Rechtsschutzversicherung.org | 17.07.2011 | Rubrik: Rechtsschutz - Tarife

Tarife für Nichtselbständige

Rechtsschutz für Nichtselbständige: Der Verkehrs-Fahrzeug-Rechtsschutz