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Rechtsschutz in Ehesachen

Eine Scheidung ist immer unerfreulich und oft gibt es Streit um handfeste Interessen wie Vermögen, Versorgungsausgleich, Hausrat, Wohnung oder Sorgerecht. Ähnlich einem Ehevertrag oder einer Güterrechtsvereinbarung ist der Rechtsschutz in Ehesachen vor Gerichten eine Art wirtschaftliche Vorsorge für den Fall, dass eine Ehe trotz des bei der Heirat gegebenen Versprechens scheitert. Vor einer Trennung kann die Rechtsschutzversicherung verheiratete Personen zwar nicht schützen, wohl aber davor, in diesem Zusammenhang auch noch mit nicht unerheblichen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten belastet zu werden.

Mit dem Rechtsschutz in Ehesachen ist versichert die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus familienrechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Familiengerichten wegen Getrenntlebens, Scheidung oder Scheidungsfolgesachen. Versicherungsschutz erhalten sowohl der Versicherungsnehmer als auch sein Ehegatte. Nichteheliche Lebenspartner und andere nicht verheiratete Personen können diesen Versicherungsschutz nicht abschließen, da sich das Risiko einer Scheidung hier nicht realisieren kann. Ein Anspruch auf Rechtsschutz besteht nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles während der Laufzeit des Rechtsschutzvertrages. Als Rechtsschutzfall gilt jedes Ereignis, das eine Änderung der Rechtslage des Versicherungsnehmers und seines mitversicherten Ehepartners zur Folge hat.

© Copyright bei Rechtsschutzversicherung.org | 09.08.2011 | Rubrik: Rechtsschutz - Tarife

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