Rechtsschutz in Unterhaltssachen
Zwischen Verwandten, z. B. zwischen Eltern und Kindern, kann die Frage angemessenen Unterhalts oftmals zu Streitigkeiten insbesondere über die Höhe des Unterhalts führen. Für viele ist dies eine wirtschaftliche Existenzfrage, so dass hart um das Recht gerungen wird; so z. B., wenn das Sozialamt von Ihnen Unterhalt für die Unterbringung eines oder beider Elternteile in einem Altenheim fordert, ohne Ihre Belastungen gebührend zu berücksichtigen, oder wenn ein Kind Unterhaltsansprüche für eine nicht mehr erforderliche weitere Ausbildung geltend macht. Bei der Vermeidung von Unterhaltsstreitigkeiten kann die Rechtsschutzversicherung zwar nicht helfen, aber mit dieser Absicherung kann der Gefahr vorgebeugt werden, aufgrund einer Unterhaltsstreitigkeit auch noch mit nicht unerheblichen Rechtsanwalts- und im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung zudem mit Gerichtskosten belastet zu werden.
Mit dem Rechtsschutz in Unterhaltssachen ist versichert die außergerichtliche und gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus familienrechtlichen Streitigkeiten wegen gesetzlicher Unterhaltspflichten, über die im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung ein deutsches Familiengericht zu entscheiden hätte. Versicherungsschutz erhalten sowohl der Versicherungsnehmer als auch die mitversicherten Personen. Für Streitigkeiten mitversicherter Personen untereinander und mitversicherter Personen gegen den Versicherungsnehmer besteht jedoch kein Versicherungsschutz.
© Copyright bei Rechtsschutzversicherung.org | 07.08.2011 | Rubrik: Rechtsschutz - Tarife
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