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Die strukturellen Merkmale der ARB (Allgemeine Rechtsschutzbedingungen)

Rechtsschutz kann niemals allgemein versichert werden, sondern ausschließlich über die Grundlagen der Spezialität. D.h. Rechtsschutz wird in bestimmten Leistungspaketen oder in bestimmten Formen des Versicherungsschutzes angeboten. Diese wiederum knüpfen an bestimmte Eigenschaften oder Tätigkeitsbereiche des Versicherungsnehmers an (bspw. selbständig, nicht selbständig, Eigentümer/Halter oder Fahrer eines Kfz) sowie an bestimmte Gefahren (Leistungsarten) an. Ferner erfolgt eine Anknüpfung entsprechend durch Kombination aus bestimmten Rechtsgebieten (Arbeitsrechtsschutz, Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz, Sozialgerichtsrechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Familienrechtsschutz, Lebenspartnerschaftsrechtsschutz, Beratungsrechtsschutz, Steuerrechtsschutz vor Gerichten etc.).

Innerhalb jedes Versicherungszweiges wird entsprechend die Leistungsbeschreibung nach dem Grundsatz der Spezialität sowie der Beschränkung der Versicherungssumme ergänzt durch eine Vielzahl an Risikoausschlüssen, die im Versicherungsschein genannt sein müssen. Der Rechtsschutz gilt dabei weltweit, sofern es sich um Rechtsschutzfälle während eines längstens sechswöchigen Aufenthalts handelt. Dieser Aufenthalt darf allerdings nicht beruflich bedingt sein. Hinzu kommen - je nach Leistungsart - bestimmte Wartezeiten (i.d.R. 3 Monate). Unter Wartezeiten versteht man den Zeitraum zwischen dem formellen Beginn des Versicherungsvertrages und dem materiellen Versicherungsbeginn.

© Copyright bei Rechtsschutzversicherung.org | 25.10.2011 | Rubrik: Versicherungsfall

Die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen durch den Versicherungsnehmer

Leistungsfreiheit infolge Nichtbeachtung einer Obliegenheit