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Kostenrisiko - Was kostet ein verlorener Rechtsstreit?

Rechtliche Probleme sind heutzutage fast ausnahmslos nur noch durch einen versierten Fachmann zu lösen. Wer hier den Rat eines Anwalts sucht, muss hierbei bereits für den ersten Termin ordentlich in die Tasche greifen. Deutlich höhere Kosten entstehen dann durch Kläger und Beklagte, denn diese Kosten sind entsprechend abhängig vom Streitwert. Auf Grund dieses Streitwertes berechnen der Anwalt sowie Das Gericht die Kosten. Trotz einem versierten Anwalt weiß jedoch niemand, ob er sein recht überhaupt durchsetzen kann, denn „Recht haben" heißt vor Gericht noch lange nicht, hier auch entsprechend „Recht zu bekommen". Hier verringert der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung zumindest das finanzielle Risiko.

Viele Bürger verzichten heute nur deshalb auf eine Klage, weil sie das Risiko einer Kostenübernahme bei einer eintretenden Niederlage scheuen. Und dies oftmals auch in Fällen, in denen sehr gute Aussichten bestehen, Recht zu bekommen. Maßgebend für die Leistung ist dabei stets der Streitwert, auch als Wert des Streitgegenstandes bezeichnet. Der Streitwert bezeichnet dabei der in Geld bemessene Wertungsmaßstab für rechtliche Auseinandersetzungen. Er liegt bei Führerscheinverfahren i.d.R. bei rund 4.000 Euro, im Falle einer Wohnungsräumung bei einer Jahresmiete, bei einer Mieterhöhung in Höhe eines einjährigen Erhöhungsbetrages, bei einer Kündigung eines Arbeitsverhältnisses bei durchschnittlich drei Bruttomonatseinkommen.

Die Höhe des Streitwertes ist zudem abhängig vom Gericht, das den Prozess durchführt sowie von der Möglichkeit, ob Rechtsmittel wie Berufung oder Revision zulässig sind. Dabei müssen die Ansprüche über einem Wert von 150 Euro liegen. Handelt es sich um eine passive Nebenklage, bei der der Versicherungsnehmer zur Kostenerstattung verpflichtet ist, sind auch diese Kosten durch den Versicherer gedeckt. Beispiel: Gegen einen Versicherungsnehmer läuft ein Strafverfahren, an dem sich der Verletzte als Nebenkläger beteiligt. Nicht übernommen werden in diesem Zusammenhang allerdings die Kosten für eine vom Versicherungsnehmer selbst erhobene uns dadurch aktive Nebenklage.

© Copyright bei Rechtsschutzversicherung.org | 29.10.2011 | Rubrik: Versicherungsfall

Leistungsfreiheit infolge Nichtbeachtung einer Obliegenheit

Kostenübernahme von gleichgestellten Berufen