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Kostenübernahme von gleichgestellten Berufen

Haftpflichtversicherer übernehmen neben den Anwaltsgebühren auch die Kosten für einen gleichgestellten Beruf. Zwar ist lt. Den ARB grundsätzlich ein Rechtsanwalt als Rechtsbeistand gemeint, andererseits sind diesem jedoch folgende Personen gleichgestellt:

  • ein Notar (im Beratungsrechtsschutz, im Familien und Erbrecht sowie im Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaft.
  • Ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe (im Steuerrechtsschutz vor Gerichten)
  • Bei der Wahrnehmung von rechtlichen Interessen im Ausland: ein dort ansässiger rechts- und sachkundiger Bevollmächtigter.

© Copyright bei Rechtsschutzversicherung.org | 01.11.2011 | Rubrik: Versicherungsfall

Kostenrisiko - Was kostet ein verlorener Rechtsstreit?

Rechtsanwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)