Kostenübernahme von gleichgestellten Berufen
Haftpflichtversicherer übernehmen neben den Anwaltsgebühren auch die Kosten für einen gleichgestellten Beruf. Zwar ist lt. Den ARB grundsätzlich ein Rechtsanwalt als Rechtsbeistand gemeint, andererseits sind diesem jedoch folgende Personen gleichgestellt:
- ein Notar (im Beratungsrechtsschutz, im Familien und Erbrecht sowie im Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaft.
- Ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe (im Steuerrechtsschutz vor Gerichten)
- Bei der Wahrnehmung von rechtlichen Interessen im Ausland: ein dort ansässiger rechts- und sachkundiger Bevollmächtigter.
© Copyright bei Rechtsschutzversicherung.org | 01.11.2011 | Rubrik: Versicherungsfall
Kostenrisiko - Was kostet ein verlorener Rechtsstreit?
Rechtsanwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
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Informationen
Versicherungsfall
- Der Versicherungsfall - Anspruch auf Rechtsschutz / Eintritt eines Rechtsschutzfalles
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- Verjährung von Ansprüchen aus der Rechtsschutzversicherung
- Der Eintritt der Leistungspflicht
- Streit muss Aussicht auf Erfolg haben
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